Studium in Italien
Studienbewerber (aus EU-Staaten) haben unbegrenzten Zugang zu Universitäten in Italien, wenn sie die Hochschulreife besitzen und den für ihren Studiengang eventuell vorgesehenen Zugangstest bestehen.
Der Immatrikulationsantrag wird (unter Angabe eines einzigen Studiengangs) direkt bei der italienischen Universität, unter Beachtung der von der Universität festgelegten Modalitäten und Fristen, gestellt.
Die Studienunterlagen müssen übersetzt und ggf. von der zuständigen italienischen Auslandsvertretung in Österreich mit einer Beglaubigung (dichiarazione di valore) versehen werden.
An die zuständige italienische Auslandsvertretung in Österreich wendet man sich am besten auch bezüglich aller weiteren Fragen und Auskünfte.
Zusätzliche Informationen zum Studium in Italien sind von den italienischen Studentensekretariaten (segreteria dell’università) sowie im Internet unter folgenden Adressen erhältlich:
