Arbeit in Italien
Arbeitsvermittlung darf lediglich das Arbeitsamt (ufficio di collocamento) betreiben.
Für die Einschreibung als Arbeitssuchender beim örtlich zuständigen Arbeitsamt (= die „sezione circoscrizionale per l’impiego“ jenes Ortes, an dem man seine „residenza“ begründet hat) sind in der Regel erforderlich:
- Arbeitsbuch (libretto di lavoro) bzw. die Bescheinigung, dass man ein Arbeitsbuch beantragt hat. Das „libretto di lavoro“ ist für EU-Bürger beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde (anagrafe del comune) erhältlich. Bei Antragstellung sind ein gültiges Ausweispapier, die „carta di soggiorno“ bzw. die Bestätigung deren Beantragung und eine Kopie des Studien- bzw. Ausbildungsnachweises vorzulegen.
- ein gültiges Ausweispapier
- carta di soggiorno (Original und Kopie)
- eventuell auch Studien- bzw. Ausbildungsnachweise und „codice fiscale“
