Anwalt
In Italien ist ein Rechtsanwalt nicht in allen Gerichtsverfahren nötig. Unbedingt erforderlich ist er in folgenden Angelegenheiten: Strafrechtssachen, Zivilrechtsfälle über 1.000€, Verfahren bei Verwaltungsgerichtshöfen, Arbeitsrecht über einem Streitwert von 129 €.
Auswahlkriterien
Vom ersten Zusammentreffen bis zum Abschluss einer Angelegenheit sollten Sie sich bewusst sein, dass der Rechtsanwalt in Ihrem Auftrag handelt. Sie müssen ihm deshalb Ihr Anliegen so klar und ausführlich wie möglich schildern. Bei der Auswahl des richtigen Anwalts können Sie folgende Kriterien anwenden:
- Ist er in dem speziellen Fachgebiet kompetent? Italienische Fachanwälte sind in die entsprechenden Rubriken des Anwaltsregisters "albo di avvocati" eingetragen (procedura civile, penale, amministrativa, diritto internazionale privato, deontologia professionale).
- Bearbeitet er gewöhnlich Ihren Falltyp?
- Ist er an der Angelegenheit interessiert und wird er die Zeit dafür aufbringen?
- Wird er die Angelegenheit selbst bearbeiten oder überlässt er die Sache einem Mitarbeiter? In diesem Fall sollten Sie den Mitarbeiter treffen können.
- Kann er eine schriftliche Beratung ausarbeiten? Gibt er Ihnen genügend Zeit, Ihre Angelegenheit zu erklären? Notiert er sich etwas? Verlangt er von Ihnen Unterlagen? Erklärt er Ihnen, wie er vorgehen wird und wie lange es dauern wird?
- Akzeptiert er die Bezahlung seiner Honorare im Wege der Verfahrenshilfe?
- Was kostet die erste Beratung?
- Ist er bereit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen, die die Höhe, Fälligkeit und Art der Begleichung regelt? Italienische Rechtsanwälte unterliegen einem Rechtsanwaltstarif (tariffe forensi), der 2004 novelliert wurde und sich am Streitwert und der erbrachten Leistung orientiert. Die Tarifordnung sieht Minimal- und Maximaltarife vor, innerhalb derer das Honorar variieren darf, die Rechtsanwälte müssen ihren Klienten aber die Honorarberechnung ausführlich erläutern. Ein erfolgsabhängiges Honorar wie in den USA ist in Italien nicht üblich.
- Anwaltsverzeichnis unter http://www.paginelegali.it abrufbar.
- Während der laufenden Sache sollte er Ihnen regelmäßig über den Stand der Angelegenheit berichten. Verlangen Sie Kopien seiner Schriftstücke und der Verfahrensgegner. Halten Sie sich über Gerichtstermine informiert und verlangen Sie Auskunft über den Ablauf der Verhandlungen.
- Selbstverständlich legt Ihnen Ihr Anwalt bei jeder Zahlungsaufforderung eine Rechnung vor.
- Sie können jederzeit Ihren Anwalt wechseln, sie müssen aber vorher seine Honorare begleichen. Er übermittelt dann direkt die Unterlagen an seinen Nachfolger. Sollten Sie diesbezüglich Schwierigkeiten haben, mahnen Sie ihn per Rückscheinbrief und wenn dies keinen Erfolg zeigen sollte, wenden Sie sich an die lokale Rechtsanwaltskammer.
Verfahrenshilfe in Italien
In Italien existiert für Personen mit geringem Einkommen das "Patrocinio a spese dello Stato per i non abbienti" oder "Patrocinio gratuito" für Zivil- und Handelsprozesse sowie im Falle von Strafprozessen, in denen eine Entschädigung wegen einer Straftat begehrt wird. Der Antrag muss an das darüber befindende Gericht (bzw. das Vollstreckungsgericht, sofern Prozesskostenhilfe im Vollstreckungsverfahren begehrt wird) oder, wenn bereits vor dem Corte di Cassazione verhandelt wird, an jenes Gericht gerichtet werden, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat.
Rechtsanwälte
Das österreichische Rechtsanwaltsverzeichnis können Sie auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages in deutscher und englischer Sprache abrufen. Eine eigene Suchmaschine hilft Ihnen, Anwälte mit einem besonderen Fachbereich und bestimmten Sprachkenntnissen - z.B. des Italienischen - zu finden.
