Zoll
Waren, die innerhalb der Europäischen Union (EU) eingekauft werden, befinden sich im freien Verkehr der Union. Umsatzsteuer und allfällige andere Abgaben (z.B. Alkohol- oder Tabaksteuer) sind grundsätzlich im Kaufpreis enthalten und werden in jenem EU-Land erhoben, in dem die Ware gekauft wird. Derart erworbene Waren können Sie in ihrem Reisegepäck innerhalb der EU (zu beachten sind allerdings gewisse Besonderheiten) frei bewegen.
Dieses Prinzip gilt für den gesamten privaten Warenverkehr mit zwei Ausnahmen:
- Beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge müssen Sie die Erwerbsteuer bezahlen
- Tabakwaren oder alkoholische Getränke sind nur so weit abgabenfrei, als sie Ihrem Eigenbedarf dienen. Bei Überschreiten der folgenden Richtmengen müssen Sie darlegen, dass die Waren tatsächlich Ihrem Eigenbedarf dienen:
Zigaretten: 800 Stück
Zigarillos: 400 Stück
Zigarren: 200 Stück
Rauchtabak: 1 kg
Spirituosen: 10 Liter
Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
Bier: 110 Liter
andere Alkoholika als Bier, Schaumwein oder Wein bis 22 %vol.: 20 Liter
Seit der am 1. Mai 2004 vollzogenen EU-Erweiterung (Beitrittsländer Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern) sind Österreichs EU-Außengrenzen zu Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien gefallen. Es gibt keine systematischen Warenkontrollen mehr, sondern nur noch Personenkontrollen.
Bezüglich der Ein- und Ausfuhr von Waren gelten demnach seit 1. Mai 2004 auch gegenüber den neuen Mitgliedsstaaten prinzipiell dieselben Regelungen, wie sie gegenüber Deutschland und Italien schon vorher galten. Weitergehende Einschränkungen bleiben jedoch für bestimmte Tabakwaren aus den neuen EU-Staaten bestehen!
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
