Einreisebestimmungen
Österreich ist Mitglied der Europäischen Union und des Schengen-Raumes.
Italienische Staatsangehörige können mit Ihrem gültigen Personalausweis oder einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass nach Österreich einreisen.
Italienische Staatsbedienstete können auch mit einer "Tessera Mod.AT", deren Angehörige mit einer "Tessera Mod. BT" ( Farbe jeweils hellblau! ) nach Österreich einreisen.
Kinder ab 12 Jahren müssen einen eigenen Personalausweis oder Reisepass mitführen, sofern sie nicht im Reisepass ihrer Eltern miteingetragen sind. Minderjährige können in keinem Fall alleine mit dem Reisepass eines Elternteils reisen, in dem sie miteingetragen sind. Kinder unter 10 Jahren müssen von einem Elternteil begleitet sein oder im Falle einer Ausreise aus Italien in Begleitung Dritter eine sogenannte "Dichiarazione di Accompagno" samt entsprechender Beglaubigung der zuständigen Passbehörde vorweisen. Italienische Minderjährige bis zu 15 Jahren erhalten von der zuständigen Quästur ein "Lasciapassare". Erst ab 15 können sie einen Personalausweis beantragen.
Ausländer, aus Nicht-Schengenländern, die ihren ständigen Wohnsitz in Italien haben, benötigen für die Einreise nach Österreich in der Regel kein Visum. Sie müssen ihren gültigen Reisepass und den gültigen italienischen Aufenthaltstitel im Original ( "Permesso di Soggiorno" ) mit sich führen. Bestätigungen über die Beantragung oder Verlängerung eines italienischen Aufenthaltstitels oder eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung berechtigen NICHT zur Einreise nach Österreich!
