Arbeit in Österreich
Staatsbürger/innen aus EWR-Staaten (EU-Staaten, Island, Norwegen und Liechtenstein) sind österreichischen Staatsbürgern in punkto Beschäftigung gleichgestellt.
Öffnung des Arbeitsmarktes am 1.5.2011
Ab 1. Mai 2011 können Arbeitskräfte und Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten (ausgenommen Rumänien und Bulgarien) unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger jede beliebige Beschäftigung aufnehmen und ausüben. Sie können aber auch ihre Dienstleistungen ohne dauerhafte Niederlassung grenzüberschreitend in Österreich anbieten. Für nähere Informationen vgl. den österreichischen Amtshelfer.
EWR-Bürger/innen müssen über ausreichende eigene finanzielle Mittel für ihren Unterhalt und über eine in Österreich gültige Krankenversicherung verfügen. Weiters benötigen sie einen Reisepass oder einen Personalausweis.
Hinweis: Nach drei Tagen Aufenthalt muss bei der zuständigen Behörde ein Meldezettel eingereicht werden. Dies gilt auch für Staatsbürger/innen aus EWR-Staaten!
Sind EWR-Bürger/innen in Österreich beschäftigt, können diese einen EWR-Lichtbildausweis mit fünfjähriger Gültigkeitsdauer beantragen. Sind diese zum Zeitpunkt der Antragstellung in keinem Beschäftigungsverhältnis, gilt dieser Ausweis nur für ein halbes Jahr.
Die Anträge auf einen EWR-Lichtbildausweis können gestellt werden:
- bei der Bundespolizeidirektion
- in Wien bei den Bundespolizeikommissariaten
- oder anderswo bei der Bezirkshauptmannschaft/Magistrat.
Die Gebühren belaufen sich derzeit auf € 23,10.
Mitzubringende Dokumente sind:
- Nachweis eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag) bzw. Nachweis einer selbstständigen Beschäftigung bzw. Nachweis, dass in den kommenden sechs Monaten Aussicht auf eine Beschäftigung besteht
- Nachweis, dass der/die Einwanderer/in über ausreichend Geld für den Lebensunterhalt und über eine Krankenversicherung verfügt
- Reisepass
- zwei Passfotos
- Strafregisterbescheinigung
- Meldezettel
