Reisepass
Seit 30. März 2009 werden in österreichischen Reisepässen die biometrischen Daten auf einem Chip gespeichert. Die Aufnahme der Passdaten sowie der Fingerabdrücke in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten. Weiterführende Informationen zum neuen Sicherheitspass finden Sie auf der Webseite des österreichischen Innenministeriums.
Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards, die hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit. Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen, werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Aussenministeriums an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im Voraus um Verständnis ersucht werden.
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich, daher muss für jedes Kind ein eigener Reisepass beantragt werden.
Bestehende Kindermiteintragungen bleiben grundsätzlich derzeit noch bis zum Ablauf der Gütligkeitsdauer des Reisepasses des Elternteils gültig. Sie werden jedoch entweder mit dem 18. Geburtstag des Kindes oder in jedem Fall ab dem 15. Juni 2012 ungültig, auch wenn der Reisepass ein späteres Ablaufdatum aufweist. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Es wird empfohlen, für Kinder einen eigenen Reisepass anfertigen zu lassen, da immer mehr Staaten die Eintragung des Kindes im Reisepass der Eltern für eine Einreise nicht mehr akzeptieren.
Im Fall eines Passverlusts im Ausland kann von den österreichischen Vertretungsbehörden ein kurzfristig gültiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach der Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde beantragt werden.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines österreichischen Reisepasses:
- ausgefülltes Antragsformular/Antragsformular für Minderjährige (siehe Link zum downloaden)
- ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Staatsbürgerschaft (siehe Link zum downloaden)
- Fotokopie der ersten Seiten Ihres derzeitigen Reisepasses
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Namensänderungsbescheid - sofern zutreffend
- Nachweis der Staatsbürgerschaft
- Nachweis eines akademischen Grades - soferne zutreffend
- Nachweis des Hauptwohnsitzes nach den örtlichen Gegebenheiten (Nachweis Ihrer Wohnadresse, z. B. Fotokopie Ihrer "Residence Permit" (Iqama)
- amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeuge
- ein Passbild nach ICAO Standard
- alter Reisepass
- Konsulargebühr: bar in Landeswährung (Saudi Riyal) zu entrichten
Persönliche Vorsprache ist verpflichtend für sämtliche Passwerber (inklusive Kinder von 0 - 12 Jahren). Österreichische Reisepässe können nicht verlängert werden.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellung) gebührenfrei.
Gültigkeitsdauer? Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Die Ausstellung des Reisepasses dauert rund vier bis sechs Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Reisepasses verständigt werden können, denn erst dann ist die Abgabe des alten Reisepasses im Original erforderlich. Im Gegenzug erhalten Sie Ihren neuen Reisepass.
Bitte beachten Sie, dass die Unterschriften auf dem Antragsformular erst in der Botschaft in Anwesenheit des dafür zuständigen Bearbeiters geleistet werden dürfen!
Nähere Informationen zur Neuausstellung, Änderung und Ergänzungen, Pässe für Kinder, Verlust oder Diebstahl finden Sie auch unter Help.gv.at - Reisepassinformationen
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie, sofern nicht aktuelle Unterlagen aus einem jüngeren Passantrag an der Botschaft vorliegen, die gleichen Unterlagen wie für einen Reisepassantrag. Nähere Informationen finden Sie unter Help-Amtshelfer-Personalausweis.
Verwendung von verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepässen im Falle der Wiederauffindung:
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Fall der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
Änderung
Folgende nachträgliche Änderungen sind im roten EU-Reisepass möglich:
- geänderter Wohnort
- Eintragung eines akademischen Grades (nicht bei den Personaldaten, sondern bei den nachträglichen Änderungen)
Hinweis: Bei der Ausfertigung des roten EU-Reisepasses wird der internationale, von der ICAO definierte Zeichensatz verwendet, der sprachspezifische Zeichensätze nicht kennt (z.B. Akzente im Französischen oder Umlaute im Deutschen, Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, welche die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen).
Formulare zu downloaden:
Personalausweis
Mit der am 30. März 2009 in Kraft getretenen Änderung des Passgesetzes ist nunmehr auch die Beantragung von Personalausweisen im Wege der Österreichischen Vertretungsbehörden möglich.
Zur Ausstellung eines Personalausweises benötigen Sie, sofern nicht aktuelle Unterlagen aus einem jüngeren Passantrag an der Konsularabteilung vorliegen, die gleichen Unterlagen wie für einen Reisepassantrag.
