Namensänderung
Mit der Durchführung von Namensänderungen wäre die zuständige Inlandsbehörde zu befassen (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Standesamt). Nähere Informationen finden Sie auf auf der Webseite von Help.gv.at
Für Österreicher, die niemals einen Wohnsitz in Österreich hatten, ist der Magistrat der Stadt Wien zuständig. Die Botschaft erteilt gerne weitere Auskünfte.
Für die Wiederannahme eines früheren Familiennamens finden Sie nachstehend die entsprechenden Formulare.
Änderung des Familiennamens bei Doppel/Mehrfachstaatsbürgerschaft
Nähere Informationen zu Änderungen des Familiennamens bei Doppelt- oder Mehrfachstaatsbürgerschaft finden Sie auch hier.
