Konsulargebühren
Gemäß österreichischer Rechtslage sind die Amtshandlungen der Botschaft und der Konsulate in bestimmten Fällen gebührenpflichtig. Die Konsulargebühren richten sich nach dem Konsulargebührengesetz 1992 (KGG), das zuletzt am 01.01.2010 novelliert worden ist.
Die Konsulargebühren werden in Euro angegeben, können aber in Saudi-Riyal (SR) bezahlt werden. Konsulargebühren können nur in bar bezahlt werden (nicht mit Kreditkarte oder Schecks!)
Die Umrechnung erfolgt zum Kassenwert des Saudi-Riyal, wie er vom Bundesministerium für Finanzen monatlich festgelegt wird. Der Gegenwert in Saudi-Riyal wird Ihnen gerne auf Anfrage bekannt gegeben.
Von Konsulargebühren gem. KGG befreit sind:
Amthandlungen, bei denen im Einzelfall die Erhebung einer Gebühr dem österreichischen öffentlichen Interesse erheblich zuwiderliefe.
Amtshandlungen, die den Schutz österreichischer Staatsbürger oder die Wahrung ihrer Interessen bei völkerrechtswidrigen Verhalten ausländischer Behörden betreffen; dasselbe gilt einem Ausnahme- oder Notzustand.
Amtshandlungen im Zusammenhang mit den im Krieg 1939 - 1945 vermissten österreichischen Staatsbürgern.
Amtshandlungen nach dem Asylgesetz 1991.
Personen, denen ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde im In- oder Ausland für eine bestimmte Rechtssache Verfahrenshilfe bewilligt hat.
Die Vertretungsbehörde ist darüber hinaus ermächtigt, im Einzelfall von der Erhebung der Konsulagebühren gegenüber einem Antragsteller ganz oder teilweise Abstand zu nehmen, wenn die volle Entrichtung in Anbetracht der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers für diesen eine erhebliche Härte bedeuten würde. Die Botschaft berät Sie diesbezüglich gerne.
