Geburt
Bei Geburt eines Kindes ist die Ausstellung einer amtlichen Geburtsurkunde nötig, die übersetzt und beglaubigt werden muss, um im österreichischen Rechtsbereich Gültigkeit zu erlangen.
Miteintragung eines Kindes im Reisepass des Elternteils ist nicht mehr möglich. Siehe dazu auch die Rubrik "Reisepass".
Anträge auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises bzw. die Ausstellung eines eigenen Reisepasses wären bei der Botschaft einzubringen.
