Eheangelegenheiten
Eheschließung
Eine Eheschließung an der Österreichischen Botschaft ist nicht möglich. Eheschließungen sind in Saudi Arabien nur vor Schariatsgerichten (d. h. nur für Moslems) möglich.
In Saudi Arabien bestehen keine dem europäischen Recht vergleichbaren Familiennamen, nach einer Eheschließung unter Saudis behalten beide Ehepartner ihre früheren Namen.
Dies gilt auch für den Fall, dass ÖsterreicherInnen Saudis heiraten.
Nach Eheschließung kann die Heiratsurkunde von der Botschaft beglaubigt werden.
Ehescheidung
Um für den österreichischen Rechtsbereich wirksam zu sein, bedürfen ausländische Scheidungsurteile, die vor dem 1. März 2001 in Rechtskraft erwachsen sind, der ausdrücklichen Anerkennung in Österreich.
Diese Anerkennung ist zu beantragen beim für den (letzten) Wohnsitz in Österreich zuständigen Bezirksgericht. Das für Sie zuständige Bezirksgericht finden Sie in der Gerichtsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz.
Sonst sind die Anträge beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien, Riemergasse 4, A-1010 Wien einzubringen.
Zu übermitteln sind ein Schreiben zusammen mit dem Scheidungsurteil und einer Bestätigung der Rechtskraft des Urteils, Heiratsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis.
Die Unterlagen sind im Original oder beglaubigter Übersetzung und - soweit nicht in Deutsch abgefasst - mit beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
Für diesen Dienst wird eine Pauschalgebühr verrechnet. Im Fall der Abwicklung über die Botschaft werden zusätzlich Konsulargebühren verrechnet, die in Landeswährung (Saudi Riyal) zu entrichten sind.
