Dokumentenbeschaffung
Österreichische Staatsbürger und Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können die Beschaffung ausländischer Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen.
Diese Beschaffungen sind gebührenpflichtig.
Nähere Informationen zur Urkundenbeschaffung aus dem Ausland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und interntionale Angelegenheiten:
Dokumentenbeschaffung (Homepage des BMeiA)
Bei einer Dokumentenbeschaffung werden folgende Unterlagen benötigt:
Eine auf Englisch verfasste Vollmacht, welche die Botschaft zur Beschaffung des gesuchten Dokuments ermächtigt. Diese Vollmacht muss von der saudischen Botschaft in Wien und vom Ministry of Foreign Affairs Riyadh beglaubigt sein.
