Beglaubigungen
An der Botschaft können folgende Beglaubigungen vorgenommen werden:
- Beglaubigung von Unterschriften und Amtssiegeln des saudischen
Außenministeriums - Beglaubigung von Unterschriften von Privatpersonen
- Beglaubigung von Kopien
Um österreichische Dokumente in den saudischen Rechtsgebrauch zu überführen, bestehen zwei Möglichkeiten:
- Beglaubigung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Legalisationsbüro. Danach kann die Beglaubigung durch die saudische Botschaft in Wien erfolgen.
- Beglaubigung durch das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Legalisationsbüro. Danach Beglaubigung durch die Österreichische Botschaft in Riyadh und anschließend durch das Ministry of Foreign Affairs, Riyadh.
Das Legalisierungsbüro des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien ist für Sie von Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet und ist wie folgt erreichbar:
- Eingang: Leopold-Figl-Gasse 5 (Nähe U-Bahnstation Herrengasse, U3)
- E-Mail: beglaubigungen(at)bmeia.gv.at
Im Umkehrschluss sind diese zwei Beglaubigungswege auch für saudische Dokumente, die in den österreichischen Rechtsgebrauch übergeführt werden sollen, möglich.
Für Beglaubigungen an der österreichischen Botschaft fallen pro Dokument Konsulargebühren in Höhe von € 40,- an, die in Landeswährung zu entrichten sind (Saudi Riyal).
