Einreisebestimmungen, Visa
Staatsangehörige von Saudi Arabien benötigen für die Einreise nach Österreich ein Visum.
Sollten Sie eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, erkundigen Sie sich bitte bei der Botschaft, ob Sie ein Visum benötigen.
Ein Schengen Visum berechtigt zu Reisen in alle Schengen Staaten (Österreich, Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn) sofern auf dem Visum nichts anderes vermerkt ist.
- Zuständige Botschaft ist die Botschaft jenes Staates, in dem das Hauptreiseziel liegt (d.h. ungeachtet des Staates der Einreise, muss die Hauptzeit der Reise in Österreich verbracht werden)
- Eine Bearbeitung des Visumsantrages kann erst nach vollständiger Vorlage aller von der Behörde geforderten Unterlagen erfolgen.
- Visaanträge sollten mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn gestellt werden, da die Genehmigung bis zu 14 Tage in Anspruch nehmen kann.
- Die Geschäftszeiten der Visaabteilung der Österreichischen Botschaft sind Samstag bis Mittwoch, 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Visumsanträge sind grundsätzlich persönlich einzubringen. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, den Visumsantrag mit den erforderlichen Beilagen durch eine(n) bevollmächtigte(n) VertreterIn vorzulegen. In diesem Fall sind eine vom Antragsteller unterfertigte Vollmacht sowie die Kopie des Identitätsausweises des Vertreters / der Vertreterin vorzuweisen. Dessen ungeachtet behält sich die Botschaft das Recht vor, den Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt zu einem persönlichen Gespräch einzuladen.
Lageplan der Österreichischen Botschaft
Österreich Visa Antrags-Center Jeddah
Joint Visa Application Centre
Manazil Muttaqin Street
Off King Abdullah Road
Al Ruwais District
Jeddah – KSA
info.austriasaudi(at)vfshelpline.com
00966 2 61 444 81 (Helpline)
Visa-Anträge Abgabe:
09:00 to 16:00
Samstag bis Mittwoch (außer Feiertage)
Retoursendung der Anträge:
09:00 to 16:00
Samstag bis Mittwoch (außer Feiertage)
Anforderungen für Schengen-Visa
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend genannten Dokumente für einen Antrag auf ein Schengen Visum unbedingt erforderlich sind. Nehmen Sie ALLE Dokumente ans Konsulat mit, zumal unvollständige Anträge nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können und dies Auswirkungen auf Ihre Reisepläne haben kann.
Liste aller erforderlichen Dokumente:
Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE)
Seit 01.06.2009 ist die Vorlage einer EVE (Elektronische Verpflichtungserklärung) für Einladungen vorgeschrieben!
Einlader können Verpflichtungserklärungen bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde abgeben, der Sachbearbeiter bestätigt die Identität des Einladers (dies ersetzt die gerichtliche oder notarielle Beglaubigung) und übermittelt die Verpflichtungserklärung elektronisch an die Botschaft. Der Einlader bekommt von der inländischen Behörde einen Code zugewiesen (EVE-ID). Diesen gibt er an den Visawerber weiter, der ihn bei der Antragstellung der Vertretungsbehörde mitteilt. Der Code ist elfstellig, besteht aus dem dreistelligen Botschaftscode und einer eindeutigen Nummer (z.B.: "RUH06000001")
Geschäftseinladungen
Die EVE für Firmen und Vereine ist entweder von den nach außen vertretungsbefugten Organen einer Gesellschaft oder eines Vereines (bei im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaften laut Firmenbuchauszug bzw. bei Vereinen laut Vereinsregisterauszug) oder von einer von den vertretungsbefugten Organen einer Gesellschaft bzw. eines Vereines bevollmächtigten Person abzugeben. Die Vollmacht ist auf Firmenpapier auszustellen und hat einen Firmenstempel und die Unterschrift(en) der vertretungsbefugten Organe einer Gesellschaft bzw. eines Vereines (Vergleich mit den vertretungsbefugten Personen laut Firmenbuchauszug bei eingetragenen Gesellschaften bzw. Vereinregisterauszug) zu enthalten. Die Vollmacht kann entweder für die Abgabe einer auf eine bestimmte Person gerichtete EVE oder generell für die Abgabe von EVEn ausgestellt sein. Im Formular zur EVE für Firmen ist im Feld „Verpflichtung durch Organisation oder Vertreter“ anzuführen, dass die EVE durch eine bevollmächtigte Person abgegeben wird (Angabe des Datums der Vollmacht). Sollte in diesem Feld nicht genügend Zeichen zur Verfügung stehen, sind Ergänzungen im Feld „Bemerkungen“ aufzunehmen.
Privateinladungen
Der Einlader hat persönlich bei der Fremdenpolizeibehörde vorstellig zu werden und kann unter Vorlage folgender Dokumente eine EVE abzugeben: Identitätsausweis; Meldezettel; geeignete Einkommensnachweise; Mietvertrag oder vergleichbares; bei Vorliegen Nachweise über bestehende Sorgepflichten, Kredite oder ähnliches sowie eventuell Unterlagen betreffend die Beziehung zum Visumwerber.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an BMI-Fremdenpolizei
