Wirtschaft und Sozialpartnerschaft
In Österreich haben sich seit vielen Jahren keine größeren Streiks ereignet, obgleich sie ohne Behinderung durch die Behörden und ohne Rechtsfolgen für den Einzelnen durchgeführt werden könnten. Dieser international vielbeachtete Arbeitsfriede beruht in erster Linie auf dem Funktionieren der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft. Sie besteht darin, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer an der Vorbereitung und Durchführung wirtschaftspolitischer Maßnahmen gemeinsam mitwirken, wobei die Berücksichtigung gesamtwirtschaftlicher Bedürfnisse immer oberstes Gebot bleibt.
Als wichtiges Instrument der Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft fungiert die Paritätische Kommission für Lohn - und Preisfragen, die ohne gesetzliche Grundlagen durch freiwillige Vereinbarung zustande kam und funktioniert. Ihr gehören an: Österreichischer Gewerkschaftsbund, Bundesarbeitskammer, Wirtschaftskammer Österreichs, Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und Vertreter der in Betracht kommenden Ministerien. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler. Alle Lohn - und Preisforderungen werden der Kommission vorgelegt und von ihr behandelt. Die Empfehlungen der Paritätischen Kommission sind für keine Seite bindend, hingegen verpflichten sich die Interessenverbände, für die Beachtung der getroffenen Beschlüsse in ihren Einflussbereichen einzutreten.
Voraussetzung für diese Art der Zusammenarbeit ist die fast vollständige Erfassung der Partner in ihren Organisationen. Die Zugehörigkeit von Wirtschaftstreibenden, Arbeitnehmern und Bauern zu ihren Kammern ist obligatorisch, die Mitgliedschaft bei den Gewerkschaften ist eine freiwillige.
Im Unterschied zu Ländern mit einander oft konkurrenzierenden Einzel - (Richtungs-) Gewerkschaften sind die 14 Fachgewerkschaften in Österreich in einem einzigen Dachverband, dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, zusammengefasst. Innerhalb der Kammern und Gewerkschaften ist das demokratische Kräftespiel der politischen Parteien wirksam.
