Reisepass

- Österreichischer ReisepassFoto: BMeiA / Prelec
Seit 16. Juni 2009 werden für österreichische StaatsbürgerInnen nur noch biometrische Reisepässe ausgegeben, in dem keine Kinder mehr eingetragen werden können. Für jedes Kind muss ein eigener Pass beantragt werden. Alle bis zu diesem Datum ausgegebenen Reisepässe behalten bis zu dem im Pass angegebenen Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
siehe: help.gv.at/Reisepass
Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten. Weiterführende Informationen zum neuen Sicherheitspass finden Sie auf der Website des österreichischen Innenministeriums.
ACHTUNG: Die Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern endet mit 15.06.2012 !
Bitte beachten Sie:
Die Neuausstellung eines österreichischen Reisepasses kann von der Österreichischen Botschaft Riga nur dann vorgenommen werden, wenn Sie in Lettland Ihren Hauptwohnsitz haben. Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnsitz im Ausland haben zusätzlich die Möglichkeit, während eines Österreich-Aufenthaltes bei einer inländischen Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) einen neuen Reisepass zu beantragen.
Die Reisepässe werden zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Außenministeriums an die Botschaft zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten. Mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3-5 Wochen muss daher gerechnet werden. Die Bearbeitungsdauer in Österreich kann von der Botschaft nicht beeinflusst und garantiert werden. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig durchzuführen.
Es werden Ihnen folgende Formulare zur Verfügung gestellt:
Erforderliche Unterlagen für Reisepass
Passbildkriterien - Pruefschablone
Antrag österr. Reisepass Erwachsene
Erklaerung ERWACHSENE
Antrag RP Minderjährige
Erklaerung MINDERJÄHRIGE
Erklärung des Erziehungsberechtigten
Verwendung von verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepässen im Falle der Wiederauffindung:
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
Personalausweise
Informationen zur Ausstellung eines österreichischen Personalausweises entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Informationsblatt.
Erforderliche Unterlagen für Personalausweis
Antrag Personalausweis
Erklaerung ERWACHSENE
Erklaerung MINDERJAEHRIGE
Als AuslandsösterreicherIn können Sie Ihren Personalausweise auch in Österreich beantragen. Das ist auch möglich, wenn Sie keinen Wohnsitz in Österreich haben. Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website:
