Lebensbestätigung

- Nationalpark Donau-AuenFoto: Österreich Werbung
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen, Erziehungsbeiträgen und sonstigen Leistungen aus Österreich am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Sollten Sie eine Lebensbestätigung benötigen, müssen Sie persönlich bei der nächsten konsularischen Vertretung (Österreichische Botschaft oder Konsulat) vorsprechen und dort Ihre Identität nachweisen.
Ist die Person bettlägrig und kann sich deshalb nicht persönlich zu einer konsularischen Vertretung oder zum Notar begeben, kann die unterschriebene Lebensbestätigung gemeinsam mit einem ärztlichen Attest und der Original ID-Karte von der Botschaft Riga bestätigt werden.
