Aufenthaltsbestimmungen
Wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten oder in Österreich ständig niederlassen wollen, müssen Sie einen Aufenthaltstitel vor Ihrer Einreise nach Österreich beantragen. Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet unsere französische Website.
Die nachstehenden Hinweise stellen einen Auszug aus den sehr umfangreichen Bestimmungen dar.
- Informationen Help-Amtshelfer - Aufenthalt und Visum
- Informationen des BMI zu Aufenthalt und Niederlassung finden Sie hier.
Staatsangehörige aus Marokko und Mauretanien, die in Österreich arbeiten wollen, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Ihr künftiger Arbeitgeber in Österreich wendet sich zu diesem Zweck an das AMS-Arbeitsmarktservice Österreich.
Nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung müssen Sie einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für Österreich beantragen. Die Arbeitsgenehmigung berechtigt nicht automatisch zum Aufenthalt in Österreich!
Seit 1. Juli 2009 ist berets das Einbringen eines Ansuchens um Erteilung eines Aufenthaltstitels (BGBl I Nr. 52/2009, Art. 38 Z 6, erweiterten § 14 TP 6 Abs.3 des Gebührengesetzes 1957) gebührenpflichtig.
Die Eingabegebühr beträgt 80 €, bei Minderjährigen 50 €.
Studieren in Österreich
Österreichs Universitäten und Fachhochschulen bieten ein breites Programm interessanter Studiengänge und Ausbildungsprogramme:
- Akademisches Portal Österreich
- Seite der Fachhochschulen
- Universität Wien
- Postgraduate
- Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
- Österreichische Hochschülerschaft
- Österreichischer Austauschdienst
- Studentenheime
- Wohnungsservicecenter der österreichischen Hochschülerschaft
- Wegweiser für Universitäten
- Information für ausländische Studierende und Schüler
