Wahlen
Umfassende Informationen zu folgenden Wahl-Themen finden Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
- Wahlrecht der AuslandsösterreicherInnen
- Ausübung des Wahlrechts von InlandsösterreicherInnen im Ausland
Ein wichtige Frage im Vorfeld der Ausübung des Wahlrechts im Auslands ist die Ermittlung der Evidenzgemeinde, also jener Gemeinde in Österreich, in deren Wählerverzeichnis ein Wahlberechtigter sich eintragen lasssen muss, um sein Wahlrecht ausüben zu können:
Welche ist meine Wählerevidenzgemeinde?
Zur Ermittlung derselben bestehen genaue Regeln: Die für den einzelnen im Ausland lebenden Österreicher zuständige Wählerevidenzgemeinde ist zunächst jene österreichische Gemeinde, in welcher der letzte Hauptwohnsitz in Österreich gegeben war. Wenn ein solcher nicht vorliegt - z.B. wenn der Auslandsösterreicher bisher immer in Marokko gelebt hat -, dann ist Wählerevidenzgemeinde jene Gemeinde in Österreich, in der zumindest ein Elternteil seinen Hauptwohnsitz hat oder hatte. Sollte auch ein solcher nicht zu ermitteln sein, dann richtet sich die zuständige Wählerevidenzgemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich, und zwar in einer bestimmten Reihefolge (Geburtsort, Ehegatte, Verwandte usw.) Genaue Erläuterungen entnehmen Sie bitte der Ausfüllanleitung.
Landtagswahlen in Österreich im Jahr 2013
2013 finden in Österreich Landtagswahlen in Kärnten, Niederösterreich, Tirol und Salzburg statt. Bei den Landtagswahlen, die in Niederösterreich und Tirol im Frühjahr 2013 stattfinden, können Auslandsösterreicher/innen unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen:
- Landtagswahlen in Niederösterreich: 3. März 2013
Gemäß niederösterreichischem Landesbürgerevidenzengesetz sind Auslandsniederösterreicher/innen wahlberechtigt, die vor weniger als zehn Jahren ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz von Niederösterreich ins Ausland verlegt haben. Nach Ablauf von zehn Auslandsjahren besteht - bei weiterem Verbleib im Ausland - keine Möglichkeit mehr, an Niederösterreichischen Landtagswahlen teilzunehmen. Das Wahlrecht kann überdies vom Ausland aus nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig bei der Gemeinde des letzten Haupt- oder Nebenwohnsitzes in Niederösterreich ein Antrag auf Eintragung in die Auslandsniederösterreicher-Evidenz gestellt wurde. Der Stichtag für die Teilnahme an den Landtagswahlen am 3. März 2013 war der 28. Dezember 2012. Anträge auf Eintragung in die Auslandsniederösterreicher-Evidenz, die nach dem Stichtag 28. Dezember 2012 bis inkl. 27. Jänner 2013 bei den Gemeinden einlangten, wurden von diesen im Rahmen des Einspruchsverfahrens (betreffend Wählerverzeichnisse) geprüft.
Weitere Informationen inklusive Antragsformular für die Eintragung in die Auslandsniederösterreicher-Evidenz (nicht zu verwechseln mit der Bundeswählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz) finden sich auf der Website des Landes Niederösterreich.
- Landtagswahlen in Tirol: 28. April 2013
Gemäß Tiroler Landtagswahlordnung 2011 sind Auslandstiroler/innen wahlberechtigt, die vor weniger als zehn Jahren ihren Hauptwohnsitz von Tirol ins Ausland verlegt haben. Nach Ablauf von zehn Auslandsjahren besteht - bei weiterem Verbleib im Ausland - keine weitere Möglichkeit mehr, an Tiroler Landtagswahlen teilzunehmen. Das Wahlrecht kann überdies vom Ausland aus nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig bei der Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol ein Antrag auf Eintragung in die Auslandstirolerevidenz gestellt wurde. Der Stichtag für die Teilnahme an den Tiroler Landtagswahlen 2013 wird erst nach der offiziellen Ausschreibung der Landtagswahl feststehen, wird aber relativ knapp bemessen sein. Es wird daher empfohlen, sehrrasch einen Antrag auf Eintragung in die Auslandstirolerevidenz zu stellen.
Weitere Informationen sowie Online-Antragsformulare für die Auslandstirolerevidenz (nicht zu verwechseln mit der Bundeswählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz) finden sich auf der Website des Landes Tirol. Ein Antragsformular für Tiroler Gemeinden, die eine online-Antrags-Anwendung nicht unterstützen, finden Sie hier. Alle wichtigen Informationen zu den Tiroler Landtagswahlen sind in dem Merkblatt zu den Tiroler Landtagswahlen zusammengefasst.
- Landtagswahlen in Kärnten: 3. März 2013
Keine Wahlberechtigung für Auslandsösterreicher/innen. - Landtagswahlen in Salzburg: 5. Mai 2013
Keine Wahlberechtigung für Auslandsösterreicher/innen.
