Todesfall
Im Falle des Ablebens von österreichischen Staatsbürgern in Marokko oder Mauretanien können die Botschaft in Rabat bzw. das Honorarkonsulat in Nouakchott die Angehörigen bei der Abwicklung von Formalitäten beraten bzw. unterstützen.
Für die Repatriierung des Leichnams nach Europa kommt ausschließlich Sargüberführung in Betracht. Grundsätzlich sind für die Überführung folgende Unterlagen nötig:
- Sterbeurkunde (übersetzt, beglaubigt)
- Reisepass des Verstorbenen
- Laissez passer mortuaire (von der Botschaft ausgestellt)
- Bestätigung des österreichischen Friedhofs, dass ein Grab zur Verfügung steht (von den Angehörigen zu besorgen)
Die restlichen administrativen Abläufe in Marokko werden vom ansässigen "Pompes funèbres", der in allen größeren Städten eine Niederlassung hat, erledigt.
