Staatsbürgerschaft
Österreichische Staatsbürgerschaft und Beibehaltung
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf mehrfache Art erworben werden (z.B. Abstammung, Verleihung, Erklärung, Erstreckung der Verleihung....), wobei der Erwerb durch Abstammung (nach einem Elternteil) die häufigste Form darstellt.
Ein eheliches Kind erwirbt die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch, wenn einer der Elternteile zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürger ist.
Uneheliche Kinder erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist. Nach dem unehelichen Vater erwirbt das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft allerdings nicht automatisch.
Genauere Informationen über andere Möglichkeiten des Erwerbes der Staatsbürgerschaft finden Sie im Help-Amtshelfer, dem elektronischen Wegweiser für die österreichischen Behörden.
Besonders zu beachten ist, dass die österreichische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch Geburt auf österreichischem Staatsgebiet erworben wird. Bei freiwilligem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verliert man automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vor Beantragung der anderen Staatsangehörigkeit beim zuständigen Landeshauptmann in Österreich um deren Beibehaltung angesucht wurde und diese auch bewilligt worden ist.
Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist das einzige Dokument, das die österr. Staatsbürgerschaft nachweist und stellt die Grundlage für die Ausstellung z.B. eines Reisepasses dar. Auch wenn etwa auf Grund einer bestehenden Doppelstaatsbürgerschaft kein Reisepass für ein im Ausland geborenes Kind beantragt wird, so wird doch empfohlen, einen Staatsbürgerschaftsnachweis ausstellen zu lassen, damit das Kind auch in Österreich registriert wird.
Die Kosten für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises belaufen sich auf EUR 48,00 (zu bezahlen in Dirham).
Formulare dazu finden Sie hier.
