Reisepass

- Reisepass aufgeblättertBild: BMI
Seit 2009 werden biometrische Reisepässe mit Fingerabdruck ausgestellt. Anträge können im Ausland nur mehr durch persönliche Vorsprache an der österreichischen Botschaft gestellt werden. Den Antragstellern werden Fingerabdrücke abgenommen.
Ältere - vor 2009 ausgestellte - österreichische Reisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Früher mögliche Miteintragungen von Kindern in österreichischen Reisepässen haben jedoch per 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit verloren. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass.
Die Ausstellung des Reisepasses dauert ca. 2-4 Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt, damit Sie vom Einlangen des fertigen Reisepasses verständigt werden können. Für weitere Informationen, vor allem hinsichtlich der Bearbeitungsdauer, kontaktieren Sie bitte direkt die Österreichische Botschaft Rabat.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines österr. Reisepasses für Personen ab 18 Jahren
- ausgefülltes Antragsformular Erwachsene (siehe Formulare)
- ausgefüllte Erklärung Erwachsene für Antrag Reisepass (siehe Formulare)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde - soferne zutreffend
- Nachweis eines akademischen Grades - soferne zutreffend
- Nachweis des Hauptwohnsitzes in Marokko (Carte de séjour)
- Identitätsnachweis, zum Beispiel ein amtlicher Lichtbildausweis
- zwei gleiche Passbilder nach ICAO Standard
- alter Reisepass
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung/Ergänzung eines österreichische Reisepasses für Personen unter 18 Jahren
Seit 2009 werden auch für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr Reisepässe mit Datenträger (Chip) ausgestellt. Pässe für Minderjährige bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden ohne Fingerabdruck erstellt. Ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr wird auch der Fingerabdruck des Minderjährigen auf dem Chip abgespeichert. Die persönliche Anwesenheit des Kindes ist - wie bei Erwachsenen - bei der Antragsstellung notwendig.
Gültigkeitsdauer von Pässen für Minderjährige:
- für Kinder ab Geburt bis zwei Jahre: 2 Jahre
- für Kinder von zwei bis zwölf Jahren: 5 Jahre
- für Minderjährige von 12 bis 18 Jahren: 10 Jahre
Zur Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Minderjährige (siehe Formulare); das Unterschriftsfeld (rechts oben) darf nicht leer bleiben; anstelle des Kindes, das noch nicht selbst unterschreiben kann, schreiben die Eltern in Blockschrift den Namen des Kindes in dieses Feld; die Unterschrift darf nicht über das gekennzeichnete Feld hinausragen.
- ausgefüllte und unterschriebene Erklärung Minderjährige für Passantrag (siehe Formulare)
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original Fotokopie der ersten Seiten des derzeitigen Reisepasses oder Fotokopie des Reisepasses, in dem das Kind eingetragen ist
- Geburtsurkunde im Original Meldenachweis (z. B. Fotokopie der Carte de séjour der Eltern oder letzte Strom-, oder Festnetztelefon-Rechnung)
- Heiratsurkunde der Eltern bzw.
- Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis betreffend die Kinder (bei nicht aufrechter Ehe z.B. Gerichtsbeschluss, Sorgerechtsbeschluss - für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt)
- 2 Passbilder nach den ICAO Normen
Der erste Reisepass für ein Kind, der er innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt beantragt wird, ist von den Konsulargebühren befreit und damit gebührenfrei.
Zu entrichtende Konsulargebühren
Ausstellung eines neuen Reisepasses: 76,00 Euro
Ausstellung eines neuen Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren: 30,00 Euro
Änderung einer Eintragung bzw. Ergänzung: 29,00 Euro
Die Konsulargebühren werden - umgerechnet zum jeweils gültigen Kassenwert - in Dirham eingehoben. Bitte erkundigen Sie sich bei der österreichischen Botschaft Rabat über die genauen Beträge.
Was ist bei Passverlust oder Passdiebstahl zu tun?
Bei Verlust oder Diebstahl eines Reisepasses ist eine polizeilich Verlust- oder Diebstahlsanzeige zu erstatten. In Marokko sind hiefür in den Städten die Polizeikommissariate (Commissariat de Police), auf dem Land die Gendarmeriedienststellen (Brigade de la Gendarmerie) zuständig.
Von der Verwendung eines einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung ist dringend abzuraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben, sodass es bei Verwendung derselben - zum Beispiel bei Grenzübertritt - zu Schwierigkeiten kommen kann. Die Wiederauffindung von Reisedokumenten, die als gestohlen oder verloren gemeldet waren, ist der zuständigen Passbehörde zu melden, damit der Widerruf der Fahndung veranlasst werden kann.
Mein Reisepass ist abgelaufen. Kann ich ihn verlängern lassen?
Österreichische Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen konsularischen Vertretung einen neuen Reisepass.
