Registrierung
Wenn Sie sich längere Zeit (mehr als drei Monate) im Ausland aufhalten, ist es dringend zu empfehlen, sich bei der nächstgelegenen österreichischen konsularischen Vertretung zu melden. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht (Ausnahme: Stellungspflicht für das Bundesheer!).
Wenn Sie in Marokko niedergelassen waren und wieder weg ziehen, stellt Ihnen die Botschaft eine Wohnsitzbestätigung aus, diese dient zur Vorlage beim Zoll. Zu diesem Zweck ist eine vorhandene Registrierung als Auslandsösterreicher von Vorteil.
Sie können zur Registrierung folgendes Online-Formular verwenden. Ihre Daten werden automatisch an die Österreichische Botschaft in Rabat weiter geleitet.
Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich zu amtlichen Zwecken benutzt, d.h. insbesondere für Verständigungen zu Wahlen und bei Krisenfällen, und nicht - außer mit Ihrer Zustimmung - an Dritte weitergegeben.
Nur wenn Ihre aktuellen e-Mail-Adressen und Mobiltelefonnummern bekannt sind, ist eine Kontaktnahme in Krisenfällen möglich. Denken Sie daher bitte daran, Änderungen von Adressen sowie insbesondere (Mobil-)Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Botschaft oder Ihrem Honorarkonsulat mitzuteilen. Dies gilt auch für Ihre endgültige Abreise aus Marokko!
Hinweis
Um vom Ausland aus an den bundesweiten Wahlen in Österreich teilnehmen zu können, ist die Eintragung in die Wählerevidenz notwendig, falls Sie in Österreich an keinem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet sind. Auführliche Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Rubrik „Wahlen“.
