Registrierung
Es wird empfohlen, wenn Sie sich längere Zeit (mehr als drei Monate) im Ausland aufhalten, sich bei der nächstgelegenen österreichischen konsularischen Vertretung zu melden. Eine Verpflichtung hiezu besteht nicht (Ausnahme: Stellungspflicht beim Bundesheer!). Wenn Sie in Marokko niedergelassen waren und wieder weg ziehen, stellt Ihnen die Botschaft eine Wohnsitzbestätigung aus, diese dient zur Vorlage beim Zoll. Zu diesem Zweck ist eine vorhandene Registrierung als Auslandsösterreicher von Vorteil.
Sie können zur Registrierung folgendes Online-Formular verwenden. Ihre Daten werden automatisch an die Österreichische Botschaft in Rabat weiter geleitet.
Hinweis
Um vom Ausland aus an den bundesweiten Wahlen in Österreich teilnehmen zu können, ist die Eintragung in die Wählerevidenz notwendig, falls Sie in Österreich an keinem Hauptwohnsitz amtlich gemeldet sind. Auführliche Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Rubrik „Wahlen“.
