Namensänderungen
Mit der Durchführung von Namensänderungen ist die zuständige Inlandsbehörde zu befassen. (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Für Österreicher, die niemals einen Wohnsitz in Österreich hatten, ist der Magistrat der Stadt Wien zuständig.
Weitere Informationen finden Sie im HELP-Amtshelfer, dem elektronischen Wegweiser für die österreichischen Behörden.
