Eheangelegenheiten
Bitte beachten Sie, dass die Heirat eines marokkanisch/österreichischen Paares zusätzliche Formalitäten mit sich bringt:
So gilt für österreichische Staatsbürger das österreichische Namensrecht, auch wenn die Ehe in Marokko geschlossen wurde. Bitte erkundigen Sie sich bei ihrem zukünftigen Wohnsitzstandesamt (welches auch Ehefähigkeitszeugnis des österreichischen Verlobten ausfertigt) zur Namensführung in der Ehe.
Findet die Heirat hingegen z.B. in Österreich statt, müssen zwei muslimische (männliche) Zeugen bei der Zeremonie anwesend sein. Dies muss später durch die zuständige marokkanische konsularische Vertretung bestätigen werden. Ansonsten wird diese Ehe in Marokko nicht anerkannt, was auch auch Auswirkungen auf den Status der Kinder aus dieser Ehe hat.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Österreichische Botschaft Rabat gerne telefonisch zur Verfügung.
