Wählen im Ausland - Eintragung in die Wählerevidenz
Alle Informationen zu Wahlen finden sich wie immer unter Wahlinfo für Auslandsösterreicher bzw. unter Auslandsösterreicher.
Umfassende Informationen zu folgenden Wahl-Themen finden Sie auf der AuslandsösterreicherInnen-Website des Außenministeriums:
- Wahlrecht der AuslandsösterreicherInnen
- Ausübung des Wahlrechts von InlandsösterreicherInnen im Ausland
- Wahlrecht von ausländischen EP-BürgerInnen bei EP-Wahlen in Österreich
Für Bundespräsidenten-, Nationalratswahlen sowie Wahlen zum Europaparlament gilt das stark erleichterte AuslandsösterreicherInnen-Wahlrecht: alle ÖsterreicherInnen sind ab dem 16. Geburtstag wahlberechtigt, für die Stimmabgabe ist kein "Zeuge" mehr erforderlich, und die Zusendung der Wahlkarten kann für maximal 10 Jahre im Voraus beantragt werden.
Erste Voraussetzung für die Teilnahme an einer solchen Wahl ist die Eintragung in die Wählerevidenz in der für Sie zuständigen Wählerevidenzgemeinde in Österreich. Dies erfolgt mit dem sogenannten "gelben Formular": dem 'Antrag auf Eintragung in die (Verbleib in der) Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz'. Das Formular ist hier sowie bei allen österreichischen Vertretungsbehörden verfügbar. Lesen Sie bitte das Formular und die Ausfüllanleitung genau.
Die Eintragung in die Wählerevidenz kann jederzeit erfolgen. Die Beantragung der Wahlkarten ist erst ab erfolgter Ausschreibung der Wahl im Bundesgesetzblatt möglich. Mehr zum Thema "Eintragung in die Wählerevidenz" finden Sie hier.
Für Informationen zu den Wahlen und auch für allfällige Anfragen zur Abgabe von Unterstützungserklärungen für KandidatInnen steht die Wahlinformationswebsite des Außenministeriums zur Verfügung.
