Todesfall
Beim Ableben von österreichischen Staatsbürgern/Innen in Südafrika können die Botschaft oder die Honorarkonsulate die Angehörigen bei der Abwicklung der Formalitäten beraten bzw. unterstützen.
Auch wenn die Unterstützung der österreichischen Vertretungsbehörden nicht in Anspruch genommen wird, wären diese jedenfalls vom Todesfall zu verständigen und möglichst folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Sterbeurkunde und
- österreichischer Reisepass (dieser kann nach Ungültigstempelung auf Wunsch den Familienangehörigen übermittelt werden)
Leichen und Aschenurnen sind von den mit der Beförderung beauftragten bzw. hiezu befugten Unternehmen des Bestimmungs- oder Abgangsstaates (gemäß Gesetzgebung der - für das Leichen- und Bestattungswesen zuständigen - österreichischen Bundesländer dürfen Leichen in Österreich grundsätzlich nur von gewerberechtlich befugten Leichenbestattungsunternehmen überführt werden) an den Rechtsträger des Beerdigungsfriedhofes bzw. an den in Österreich zur Ausübung des Gewerbes berechtigten Bestatter auszufolgen bzw. zu adressieren (z.B. bei einem Lufttransport). Keinesfalls wären Leichen oder Leichenurnen an Angehörige der Verstorbenen zu adressieren. Sollte jedoch in Unkenntnis der österreichischen Gesetzeslage einem Angehörigen das Behältnis mit der Leichenasche ausgefolgt werden und bringt dieser die Urne nach Österreich, dann trägt der Angehörige die Verantwortung dafür, dass die in Österreich geltenden Bestimmungen (Bestattungszwang) eingehalten werden.
Für den Transport von Leichenasche, der in einem dauerhaften, luft- und wasserdichten Behältnis (Urne), versehen mit dem Vor- und Zunamen, dem Geburts- und Todestag des Verstorbenen sowie dem Namen der Feuerhalle, zu erfolgen hat, ist ein Leichenpass nicht erforderlich.
Eine amtliche Sterbeurkunde, die zu den diversen Behördenwegen in Österreich dringend benötigt wird, sollte bereits zusammen mit dem Leichenpass bzw. mit den die Sendung begleitenden Papieren dem Transport beigeschlossen werden.
Die Ein- bzw. Ausfuhr von Leichen und Leichenasche unterliegt in Österreich keinen Zollbestimmungen.
