Reisepassausstellung
Sie finden in den folgenden Links Informationen über die neuen Reisepässe, Passbildbestimmungen und über die notwendigen Unterlagen zur Ausstellung eines Reisepasses. Die aktuellen Konsulargebühren können Sie bald auf dieser Website abrufen. Informationen über die Ausstellung eines Reisepasses bzw. Änderung erteilt auch die Botschaft oder das Generalkonsulat.
Österreichischer EU-Reisepass (zehnjährige Gültigkeitsdauer, nicht verlängerbar)
Seit 16. Juni 2006 werden neue Reisepässe ausgestellt, die dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Sie enthalten einen elektronischen Baustein („Chip“), auf dem, neben den im Reisepass aufscheinenden persönlichen Daten, auch Passfoto und Unterschrift gespeichert sind.
Das Passfoto muss deshalb den strengen EU-Passbildkriterien entsprechen. Beachten Sie daher unbedingt die Hinweise auf dem unten angeführten Link über die neuen Passbildkriterien.
Um den neuen Sicherheitskriterien entsprechen zu können, ist die Antragstellung nur mehr persönlich möglich!
(Achtung: Reisepässe können persönlich auch direkt bei den Honorargeneralkonsulaten in Windhoek und Kapstadt beantragt werden!)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Hauptwohnsitz im Amtsgebiet der Botschaft liegen muss. Falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, muss vor Antragsstellung eine Abmeldung (bzw. Ummeldung auf Nebenwohnsitz) bei der zuständigen Meldebehörde erfolgen!
Seit dem 15. Juni 2009 sind keine neuen Kindermiteintragungen mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon jedoch unberührt.
Für die Ausstellung eines Reisepasses werden benötigt
- Antragsformular und Erklärung, ausgefüllt und unterschrieben. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) zusätzlich auf Seite 2 des Antragsformulars die Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Referenten zu leisten. Bei gemeinsamer Obsorge haben beide Elternteile den Antrag zu unterzeichnen Bei geschiedener Ehe: jener Elternteil, welchem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt, bei geteiltem Sorgerecht sind die Zustimmungserklärungen beider Elternteile u. ein eigenes Zustimmungserklärungsformular erforderlich (siehe unten).
- Geburtsurkunde (Full Birth Certificate - keinen Auszug aus dem Geburtsregister)
- Österreichischer Staatsbürgerschaftsnachweis, sofern vorhanden
- Falls zutreffend: Heiratsurkunde (Full/Unabridged Marriage Certificate)
- Falls zutreffend: Scheidungsurteil(e)
- Falls zutreffend: Nachweis über den Erwerb eines akademischen Grades ACHTUNG: Nur akademische Grade, die von einer anerkannten österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung oder eines anderen EU- oder EWR-Staates verliehen wurden, können eingetragen werden (s. Link).
- früherer österreichischer Reisepass
- zwei Passfotos (siehe Passbildkriterien)
- SA ID-Dokument
- Bestätigung vom Department of Home Affairs über "Status of Citizenship" (NICHT für in Südafrika Geborene erforderlich), maximal 6 Monate alt.
- Konsulargebühr: € 70.- (Gegenwert in Rand in bar zu entrichten)
Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Weitere wichtige Informationen zur Reisepassbeantragung finden Sie hier:
Information Reisepassbeantragung
Erklärung Erwachsene
Antrag Reisepass
Antrag auf Änderung
Kinderpass
Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann für Kinder ein so genannter „Kinderpass“ ausgestellt werden Die Gültigkeitsdauer der Pässe für Kinder richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum 2. Lebensjahr 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre. Ab dem 12. Geburtstag muss ein Reisepass mit elektronischem Datenträger (Chip) ausgestellt werden (10 Jahre gültig).
- Antragsformular und Erklärung, ausgefüllt und unterschrieben. Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) zusätzlich auf Seite 2 des Antragsformulars die Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter. Die Unterschrift ist persönlich vor dem Referenten zu leisten. Bei gemeinsamer Obsorge haben beide Elternteile den Antrag zu unterzeichnen Bei geschiedener Ehe: jener Elternteil, welchem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt, bei geteiltem Sorgerecht sind die Zustimmungserklärungen beider Elternteile u. ein eigenes Zustimmungserklärungsformular erforderlich (siehe unten).
- Geburtsurkunde (Full Birth Certificate) des Kindes
- Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils oder des Kindes
- falls zutreffend (Full Marriage Certificate) der Eltern
- Amtliche Lichtbildausweise der Obsorgeberechtigten (Österreichischer Reisepass und ID-Book)
- Konsulargebühren
Alle Dokumente sind im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Antragsformular für Minderjährige
Erklärung Kind
Zustimmungserklärung der Eltern
Wichtige Information:
Die Gültigkeit von Kindesmiteintragungen in österreichischen Reisepässen endet mit 15. Juni 2012.
Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt davon unberührt.

