Geburt
Für in Südafrika geborene Kinder wird vom örtlich zuständigen Department of Home Affairs eine Geburtsurkunde ausgestellt (achten sie darauf, ein full or unabridged birth certificate zu erhalten).
Eheliche Kinder erwerben mit der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Elternteil Staatsbürger ist. Uneheliche Kinder erwerben die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt die Staatsbürgerschaft besitzt.
Auf Antrag stellt die Botschaft für in Südafrika geborene Kinder österreichischer Staatsbürgerschaft Reisepässe oder Notpässe aus. Auch Staatsbürgerschaftsnachweise können an der Botschaft beantragt werden.
Weitere Informationen über benötigte Dokumente und Antragsformulare zum Download finden Sie unter Reisepass und Staatsbürgerschaft
Passamtshandlungen und Ausstellungen von Staatsbürgerschaftsnachweisen sind bis zum 2. Lebensjahr des Kindes von den Konsulargebühren befreit.
