Diebstahl
Falls Sie Opfer eines Diebstahls werden, kontaktieren Sie bitte sofort:
- Ihren Reiseleiter bzw. Personal Ihres Hotels
- Montag – Donnerstag zwischen 8.30 und 17.00 Uhr und Freitag zwischen 8.30 und 13.30 Uhr die Österreichische Botschaft (Tel. +27 12 4529 155)
- Montag – Freitag zwischen 9 und 16 Uhr das nächstgelegene österreichische Honorarkonsulat
- Außerhalb der Dienststunden der Botschaft den Bereitschaftsdienst der Botschaft ( Tel. +27 82 - 903 2721)
Falls Ihnen Dokumente wie Pass, Führerschein etc. gestohlen werden, beachten Sie bitte, dass für die Neuausstellung von Dokumenten auch durch Österreichische Behörden immer die polizeiliche Verlustmeldung erforderlich ist!
Für österreichische Staatsbürger, denen während eines Aufenthaltes in Südafrika Geld, Dokumente, Kreditkarten etc. gestohlen werden, kann die Botschaft folgende Serviceleistungen anbieten:
Notpass
Bei Passverlust stellt Ihnen die Botschaft gegen Vorlage einer polizeilichen Diebstahlsmeldung einen Notpass (Dauer: ca. 1-2 Tage) aus.
Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente nur ausgestellt werden können, wenn Sie zuerst den Diebstahl bei der Polizei gemeldet haben. Das zuständige österreichische Honorarkonsulat bzw. Ihre Reiseleitung oder Personal Ihres Hotels wird Ihnen dabei behilflich sein.
Der Nachweis Ihrer Identität kann durch einen Lichtbildausweis oder, falls Sie über keinen solchen verfügen, durch eine Person erbracht werden, die Ihre Identität bestätigt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Identitätszeuge sich ausweisen muss (Reisepass, Führerschein, Personalausweis).
Für Notpässe benötigt die Botschaft zwei Passfotos entsprechend den Passbildkriterien.
Notpässe müssen entweder durch die Botschaft oder durch ein Honorarkonsulat persönlich ausgefolgt werden. Die Übermittlung z.B. an ein Hotel ist nicht möglich.
Finanzielle Hilfeleistung
Falls Ihnen Geld und Kredit- bzw. Bankomatkarten gestohlen werden, kontaktieren Sie bitte direkt die ausstellende Bank bzw. die Hotline ihrer Kreditkartenfirma.
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind, bitten Sie Ihre Angehörigen in Österreich, Ihnen mit Hilfe von Western Union Geld zu überweisen. In Österreich können sich Ihre Angehörigen u.a. an jedes Postamt wenden, die überwiesene Summe kann sofort in Südafrika an einer Western Union Auszahlungsstelle (zB in vielen ABSA Bankfilialen landesweit) behoben werden. Dadurch kann gewährleistet werden, dass sie innerhalb kürzester Zeit wieder über finanzielle Mittel verfügen.Weitere Filialen sowie Hinweise zu dem Verfahren finden Sie unter auf der Webseite von Western Union und an der südafrikanischen Hotline: 0860 151 151
Weitere nützliche Telefonnummern
| Polizei | 10111 | oder NOTRUF 112 (Handy) |
| Rettung | 10177 | oder NOTRUF 112 (Handy) |
| VISA Card | 0043 1 711 11770 | Südafrika: 0800 990 475 |
| Mastercard | 0043 1 717 014500 | Südafrika: 0800 990 418 |
| Dinersclub | 0043 1 501 3514 | |
| Sperren von ö. Bankomatkarten | 0043 1 204 8800 | |
| Western Union (Bargeldtransfer) | 0043 1 5345 3329 86 | Südafrika: 0860 151 151 |
| Sperren von südafrikanischen Mobiltelefonen | MTN | (084) -140 |
| Vodacom | (0831) -173 | |
| Cell C | (082) -111 |
