Aufenthaltsbewilligung
Wenn Sie beabsichtigen, länger als 6 Monate in Österreich zu bleiben, müssen Sie eine Aufenthaltsbewilligung anstatt eines Visums beantragen. Aufenthaltsbewilligungen werden von den Behörden in Österreich ausschließlich für einen Zeitraum ausgestellt, welcher 6 Monate überschreitet.
Achtung! Sie müssen den Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung bei der Österreichischen Botschaft vor ihrem Reiseantritt nach Österreich einreichen. Es ist ihnen nicht erlaubt nach Österreich einzureisen, solange Ihr Antrag nicht genehmigt wurde.
Gebühren
Die ausgestellte Aufenthaltsbewilligung muss bei der ausstellenden Behörde in Österreich abgeholt werden. Die Gebühr für Erwachsene beträgt EUR 80 und für Minderjährige EUR 50. Zur Abholung des Aufenthaltstitel ist ein D Visum erforderlich. Die Gebühr für das D Visum beträgt EUR 100. Die Gebühren sind abhängig vom Zeitraum des Antrags und müssen genau und bar in Rand bezahlt werden (aktueller Wechselkurs).
Grundsätzlich müssen alle Nicht-EU Staatsbürger, welche für eine Aufenthaltsbewilligung angesucht haben und länger als 24 Monate in Österreich bleiben, einen Integrationsvertrag unterzeichnen.
Weiterführende Informationen, Formulare sowie Rechtsgrundlagen finden Sie untenstehend auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Niederlassung
Antragsverfahren
- Ist der Antragssteller minderjährig, muss der Antrag von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden.
- Die Österreichische Botschaft akzeptiert nur vollständige Anträge. Die Antragssteller müssen persönlich erscheinen.
- Es gibt keinen rechtsmäßigen Anspruch auf den Erhalt der beantragten Aufenthaltsbewilligung. Bitte erlauben Sie mindestens drei Monate Bearbeitungszeit, da alle Anträge nach Österreich zur Entscheidung gesendet werden müssen.
Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden:
- Gültiger Reisepass
- Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei den österreichischen Passbildkriterien entsprechende Passfotos ( Reisepassformat, farbig, Vorderansicht, sh. Passbildkriterien)
- Original oder notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Bestätigung von Gesundheits-, Reise- und Unfallversicherung (Bestätigung der Versicherungsfirma, welche die Deckung in Österreich bestätigt)
- Bestätigung der finanziellen Mittel (zB Stipendium, Beihilfebescheinigung, Kontoauszug der letzten beiden Monate (für Studenten auch der von den Eltern möglich), andere Einkommensbescheinigungen)
- Bestätigung der Unterkunft in Österreich (zB Mietvertrag, Eigentumspapiere)
- Haftungserklärung (wenn Aufenthalt von einem österreichischen Staatsbürger gefördert wird (zulässig für Aufenthaltszwecke „Künstler", „Schüler" „Studierender“, „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ und "Aufenthaltsbewilligung – Sozialdienstleistender)
Zusätzlich zu den oben angeführten Dokumenten müssen folgende übermittelt werden:
- Arbeiter: Arbeitsbewilligung (ausgestellt vom AMS), Einkommensbescheinigung, Brief vom Arbeitgeber
- Selbstständige: letzte Einkommensaufstellung, Vertrag, Geschäftsplan, Einverständniserklärung, usw.
- Familiäre Gründe, Wiedervereinigung: Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Zeugenaussage , Nachweis oder Urkunde über etwaige Verwandtschaftsverhältnisse
- Studenten: Originale Zulassungsbescheinigung von der Österreichischen Schule oder Universität
- Au-Pair: Au-Pair Vertrag, unterschrieben von Au-Pair und Gastfamilie, Anzeigebestätigung vom AMS (Arbeitsmarktservice)
Bitte beachten Sie, dass alle nichtösterreichischen (zB südafrikanische Geburts- oder Heiratsurkunden) Urkunden im beglaubigten Original (mit Haager Apostille bzw. Überbeglaubigung vorzulegen sind (weitere Informationen dazu finden Sie hier)
Es empfiehlt sich unbedingt, vor Antragsstellung mit der zuständigen Inlandsbehörde in Österreich vorab Kontakt aufzunehmen um die Dokumentenvoraussetzungen genau zu klären!
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein!
Kontaktieren Sie NICHT die Botschaft um den Status Ihres Antrags abzufragen! Die Botschaft gibt keine Informationen über den Verlauf Ihres Antrags über Telefon oder E-Mail. Sie werden benachrichtigt sobald Ihr Antrag abgeschlossen ist, falls weitere Dokumente erforderlich sind wird Sie die Botschaft ebenfalls kontaktieren.
Kriteriengeleitete Zuwanderung nach Österreich
Rot-Weiß-Rot-Karte
Österreich führt mit der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte) ein flexibles, neues Zuwanderungssystem ein. Ziel ist, qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten und ihren Familienangehörigen eine nach personenbezogenen und arbeitsmarktpolitischen Kriterien gesteuerte und auf Dauer ausgerichtete Zuwanderung nach Österreich ermöglichen.
Die wichtigsten Kriterien sind:
Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, ein adäquates Arbeitsplatzangebot und Mindestentlohnung.
Die neuen Regelungen treten mit 1. Juli 2011 in Kraft. Anträge nach dem neuen Modell können ab diesem Zeitpunkt gestellt werden (Ausnahme: Fachkräfte siehe unten).
Die RWR-Karte wird in zwei Varianten ausgestellt:
- RWR-Karte: berechtigt zur Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber.
RWR-Karte plus: berechtigt zur Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang.
Folgende Personen können eine RWR-Karte erhalten:
- Besonders Hochqualifizierte
- Fachkräfte in Mangelberufen
- Sonstige Schlüsselkräfte
- StudienabsolventInnen
Folgende Personen können eine RWR-Karte plus erhalten:
5. Familienangehörige der Personengruppen 1 bis 4 und von Inhabern einer
Blauen Karte EU
6. Familienangehörige von bereits dauerhaft niedergelassenen Ausländern
Anwärter/-innen auf eine Blaue Karte-EU
Mit der Blauen Karte-EU werden die Vorgaben aus der EU Blue Card-Richtlinie (RL 2009/50/EG) umgesetzt. Mit dieser Richtlinie werden die Bedingungen für die Einreise, den Aufenthalt sowie die Arbeitsmarktzulassung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger und deren Familienangehöriger innerhalb der EU vereinheitlicht.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte-EU:
- Abschluss eines Hochschulstudiums mit dreijähriger Mindeststudiendauer;
- ein gebotenes Jahresgehalt, das mindestens das 1,5-Fache des durchschnittlichen Bruttojahresgehalts von Vollbeschäftigten beträgt (derzeit 52.417,50 € brutto/Jahr; das sind rund 3.745 € brutto/Monat zuzüglich Sonderzahlungen);
- beim Arbeitsmarktservice dürfen keine gleich qualifizierten inländischen oder am Arbeitsmarkt bereits integrierten ausländischen Arbeitskräfte vorgemerkt sein, die dem/der Arbeitgeber/-in vom Arbeitsmarktservice vermittelt werden können (Arbeitsmarktprüfung).
Die Blaue Karte EU wird für zwei Jahre ausgestellt.
Inhaber einer Blauen Karte-EU erhalten eine RWR-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang, wenn sie innerhalb der letzten 24 Monate zumindest 21 Monate ihrer Qualifikation entsprechend beschäftigt waren.
Die Familienangehörigen von Inhabern einer Blauen Karte-EU erhalten eine quotenfreie RWR-Karte plus mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang.
zusätzliche Informationen zur Rot-Weiss-Rot Karte
zusätzliche Informationen für Studenten und Studienabsolventen
Zusätzliche Informationen für ausländische Studierende in Österreich
Informationsblatt für Studierende und Forscher
Leitfaden für Studierende
