Einreisebestimmungen/Visa + Aufenthalt / Niederlassung
Stand 1.5.2012
Tschechische Staatsangehörige können mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis nach Österreich einreisen. Da die Tschechische Republik ab 21.12.2007 00:00h Mitglied des Schengenraumes ist, benötigen Personen aus Drittstaaten, welche in Besitz eines Aufenthaltstitels der Tschechischen Republik oder eines anderen Schengen-Mitgliedstaates (Langfristiger Aufenthalt, Daueraufenthalt, nicht aber Visum C oder D bzw. D+C!) sind für die Einreise nach Österreich via Tschechien kein Visum mehr. Voraussetzung für die örtliche Zuständigkeit der Botschaft ist ein Wohnsitz des Antragsstellers in der Tschechischen Republik. Für Informationen betreffend die aktuellen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen für Österreich sowie Antragsformulare für Visa und Einladungen (Verpflichtungserklärung) besuchen Sie bitte die Homepage des österreichischen Außenministeriums:
