Aufenthaltsrecht für Drittstaatsangehörige
Stand 1.5.2012
Das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt (NAG) regelt unter anderem die Erteilung von Aufenthaltstitel von Fremden, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten oder aufhalten wollen, sowie die Dokumentation von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten.
Im Migrationsportal http://www.migration.gv.at (Deutsch und Englisch) werden Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte sowie andere Zuwanderungsformen im Detail dargestellt. Das Kapitel "Leben und Arbeiten in Österreich" bietet wichtige Informationen zu den Themen Rahmenbedingungen der Integration, Arbeitsrecht, Kinder und Bildung, Wohnen, Gesundheit und Sprache.
Aktuelle Informationen sowie Antragformulare finden sich unter www.bmi.gv.at/niederlassung. Weitere Informationen bietet auch der online Amtshelfer unter www.help.gv.at.
