Wahlen
Stand 1.5.2012
AuslandsösterreicherInnen sowie ÖsterreicherInnen, die sich nur zum Zeitpunkt einer Wahl in Tschechien aufhalten, können mittels vorher angeforderter Wahlkarte hier ihre Stimme abgeben. Wahlkarten müssen rechtzeitig vor der Wahl bei der Evidenzgemeinde in Österreich angefordert werden.
Detaillierte Informationen zum Thema Wahlen bietet Ihnen die AuslandsösterreicherInnen-Homepage: AuslandsösterreicherInnen
Den österreichischen Bundesländern wurde mit 1. Juli 2007 von der Bundesverfassung die Möglichkeit eingeräumt, dass AuslandsösterreicherInnen auch an den Wahlen zum Landtag ihres früheren Wohnsitz-Bundeslandes teilnehmen können. Im Unterschied zu bundesweiten Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbefragungen wurde in der Bundesverfassung als Voraussetzung der Stimmabgabe von AuslandsösterreicherInnen bei Landtagswahlen festgelegt, dass der Hauptwohnsitz der AuslandsösterreicherInnen vor weniger als 10 Jahren vor der Landstagswahl in das Ausland verlegt wurde.
Niederösterreich, Tirol und Vorarlberg führten daraufhin das Wahlrecht zum Landtag von AuslandsösterreicherInnen ein, die zuvor ihren Hauptwohnsitz in diesem Bundesland hatten.
Während des Jahres 2012 finden folgende Wahlen statt:
Gemeinderatswahlen im Burgenland: 2012
Für Gemeinderatswahlen muss eine Hauptwohnsitzmeldung in der jeweiligen Gemeinde vorliegen (in Niederösterreich sind auch Nebenwohnsitzgemeldete wahlberechtigt).
Die Briefwahl wurde jedoch für die Wahlen zum Landtag aller Bundesländer eingeführt. Somit können alle zum Landtag Wahlberechtigten ihre Stimme auch aus dem Ausland abgeben, wenn sie ihre Wahlkarte entsprechend den jeweiligen Landesregelungen beantragt und erhalten haben.
Informationen zum Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht zu österreichischen Landtagen sind auf der Wahlinformationswebsite des Außenministeriums und unter „Wahlberechtigung“ für "3. Wahlen zum Landtag österreichischer Bundesländer" direkt abrufbar.
