Passwesen
Stand 1.5.2012
Passwesen
In diesem Bereich erhalten Sie ausführliche Informationen zum Thema Reisepass und Personalausweis inklusive der erforderlichen Antragsformulare.
Nach den nunmehrigen passrechtlichen Vorschriften können Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises persönlich bei jeder österreichischen, sachlich zuständigen Vertretungsbehörde entweder in der Tschechischen Republik oder in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gestellt werden, wenn der Hauptwohnsitz des Antragstellers in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union liegt. Eine postalische Beantragung ist nicht möglich. Bei der Beantragung an einem Honorarkonsulat mit Passbefugnis (die Honorarkonsulate in der Tschechischen Republik haben keine Passbefugnis) fällt eine zusätzliche Gebühr von € 30,00 (Reisepass) bzw. € 15,00 (Personalausweis) an.
Die persönliche Beantragung kann auch bei jeder Passbehörde in Österreich erfolgen, selbst wenn kein Wohnsitz in Österreich besteht.
