Registrierung
Stand 1.5.2012
Es besteht keine Registrierungspflicht. Österreichischen StaatsbürgerInnen, die sich im Ausland niederlassen, wird jedoch empfohlen, sich bei der jeweilig zuständigen Botschaft registrieren zu lassen, damit einerseits in Notfällen jederzeit wichtige Daten wie z.B. Namen und Adressen der Angehörigen zur Verfügung stehen, und andererseits eine Verständigung über Wahlen u.ä. erfolgen kann. Mitzubringen ist ein österreichischer Reisepass. Persönliche Angaben werden unter strenger Beachtung des Datenschutzgesetzes behandelt.
AÖ-Registrierung ab sofort erheblich erleichtert
Ein Internet-Formular vereinfacht und erweitert die Eintragungsmöglichkeiten
Die Registrierung von AuslandsösterreicherInnen bei den zuständigen österreichischen Vertretungsbehörden wird erleichtert: Sie kann ab sofort mittels eines weltweit einheitlichen Formulars auch über das Internet erfolgen. Dieses Formular ist auf der AÖ-Website des Außenministeriums abrufbar: AÖ-Registrierung
Dieses neue Angebot des Außenministeriums erleichtert nicht nur die Neueintragungen, sondern vor allem auch die - manchmal noch wichtigeren - Änderungen der Angaben zur eigenen Person: zB Adressänderungen, Änderungen der E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer. Das Formular ist auch für endgültige Abmeldungen zB bei Übersiedlung in ein anderes Land nutzbar.
Neben Pflichtfeldern bestehen auch Eintragungsmöglichkeiten für zusätzliche Angaben zur eigenen Person, zu Verwandten und zur Erreichbarkeit sowie für andere wichtige Mitteilungen. Für die Verständigung im Fall großer Krisen - zB Terroranschläge, Naturkatastrophen, bewaffnete Auseinandersetzungen - ist vor allem die Angabe auch von E-Mail-Adressen und Mobiltelefonnummern wichtig.
Am Inhalt und Charakter der AÖ-Registrierung ändert dieser neue, zusätzliche Eintragungsweg nichts: Sie ist weiterhin freiwillig und unterliegt dem Datenschutz, dh die derart registrierten Inhalte werden ausschließlich zu amtlichen Zwecken genutzt und unterliegen strengen Weitergabebeschränkungen.
Das AÖ-Registrierungsformular kann ausgedruckt und vor Absendung noch online korrigiert werden. Nach Absendung wird mitgeteilt, an welche Vertretungsbehörde (E-Mail-Adresse) die Daten geschickt wurden. Wer will, erhält eine Kopie der an die Vertretungsbehörde gesendeten Daten an die eigene E-Mail-Adresse. Anstatt per E-Mail kann das ausgedruckte Formular auch persönlich, per Fax oder Brief an die zuständige Vertretungsbehörde weitergeleitet werden.
Denken Sie bitte im Zusammenhang mit der - freiwilligen - Registrierung Ihrer Daten an Folgendes: Nur wenn Ihre Botschaft bzw. das Außenministerium Sie per Post, aber vor allem auch per E-Mail oder SMS auf Ihrem aktuellen Mobiltelefon erreichen kann, ist es möglich, Ihnen rasch und gezielt wichtige Informationen zukommen zu lassen.
