Geburt
Stand 1.5.2012
Seitens der lokalen Verwaltungsbehörden wird automatisch eine Ausfertigung der Geburtsurkunde an die Botschaft übermittelt, die diese an das Bundesministerium für Inneres in Wien weiterleitet. Staatsbürgerschaftsnachweise werden auf Antrag von der Botschaft ausgestellt.
Ab 1. Jänner 2008 sind Dokumente, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (z.B. Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass etc.), sowie die dazugehörigen Anträge von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung befreit, dass diese Dokumente innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
