Führerschein
Stand 1.5.2012
Innerhalb der Europäischen Union werden die Führerscheine aller Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt. Bei Verlegung seines "ordentlichen Wohnsitzes" nach Tschechien ist daher ein Umtausch des österreichischen Führerscheines in einen tschechischen nicht mehr notwendig, aber weiterhin möglich. Bei einem Umtausch müssen die Behörden jedoch prüfen, ob der Führerschein nach wie vor gültig ist.
Die örtliche Zuständigkeit für die Ausstellung eines tschechischen Führerscheines richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers in der Tschechischen Republik. Für die sog. Statutarstädte sind in der Regel die jeweiligen Magistrate zuständig. Für die übrigen Antragsteller sind es die Stadtämter.
Verkehrsministerium der Tschechischen Republik
Bei Verlust oder Erneuerung des Führerscheines ist die Führerscheinbehörde des Mitgliedstaates, in dem man seinen "ordentlichen Wohnsitz" hat für die Ausstellung zuständig.
