Beglaubigungen
Stand 1.5.2012
Die Konsularabteilung der Botschaft ist zu folgenden Arten von Beglaubigungen berechtigt:
1. Beglaubigung von privaten Unterschriften
a) von österreichischen StaatsbürgerInnen
b) von anderen Staatsangehörigen, wenn die Urkunde vor österreichischen Behörden verwendet wird.
Die Unterschrift muss vor dem Beamten in der Botschaft geleistet werden. Weiters ist die Vorlage eines Lichtbildausweises erforderlich.
2. Beglaubigung einer Unterschrift und des Amtssiegels des tschechischen Außenministeriums
3. Beglaubigung von Abschriften und Kopien
Die Vertretungsbehörde ist zur Beglaubigung der Übereinstimmung einer Abschrift oder sonstigen Kopie berechtigt.
4. Beglaubigung von Muster-Firmazeichnungen
Wird eine solche Firmazeichnung zur Beglaubigung vorgelegt, so kann die Botschaft bestätigen, dass "Unterschrift und Muster-Firmazeichnung" vor dem Beglaubigungsbeamten beigesetzt bzw. anerkannt wurden.
Die Konsulargebühren für Beglaubigungen betragen derzeit 40,-- Euro pro Unterschrift bzw. pro Bogen bei Beglaubigungen von Kopien, zu bezahlen in CZK.
Die Durchführung von Übersetzungen oder Beglaubigungen von Übersetzungen ist an der Botschaft nicht möglich. Übersetzungen müssen durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer erfolgen !
