Tourismus
· Flugbuchung: bei Antrag auf ein Visum für Mehrfachbesuche: Flugbuchung für den ersten Aufenthalt. Achtung: Buchung für den Rückflug ist ebenfalls vorzulegen. Das Ticket sollte erst nach der Visumausstellung gekauft werden!
· Für Minderjährige (unter 18 Jahren): Schüler- oder Studentenausweis und Originalschreiben der Bildungseinrichtung mit Angabe von:
– vollständiger Anschrift und Telefonnummer dieser Einrichtung
– Abwesenheitsgenehmigung
– Name und Funktion der Person, die die Genehmigung erteilt hat.
– Eine Fotokopie dieses Schreibens
· Alleinreisende oder in Begleitung eines Elternteils reisende Minderjährige:
– Notarielle Bescheinigung der Reiseerlaubnis von beiden Eltern oder des Vormunds (wenn der Minderjährige allein reist) oder vom nicht mitreisenden Elternteil oder Vormund (wenn der Minderjährige in Begleitung eines Elternteils reist). Sie muss vom Außenministerium oder – bei Aufenthalt außerhalb Chinas – von den zuständigen Behörden des Wohnsitzlandes beglaubigt werden.
– Notarielle Bescheinigung des Verwandtschaftsverhältnisses oder Nachweis der Vormundschaft, beglaubigt durch das Außenministerium.
· Original des Haushaltsregisters (Hukou, ohne Übersetzung): mit Kopien aller Seiten (nur für chinesische Staatsbürger).
· Nachweis der Unterkunft: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts.
· Reiseprogramm: Unterlagen, aus denen das Reiseprogramm klar hervorgeht (Verkehrsmittel, Reiseverlauf usw.).
· Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Antragstellers: Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, keine Einlagen
– Für Arbeitnehmer:
· eine Kopie der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist mit dem Stempel des Unternehmens
· ein Schreiben des Arbeitgebers (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) auf Geschäftspapier mit Stempel, Unterschrift und deutlicher Angabe von:
– Adresse, Telefon- und Faxnummer des Unternehmens
– Name und Funktion des Gegenzeichnenden in dem Unternehmen
– Name des Antragstellers, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer
– Genehmigung der Abwesenheit
– Für Personen im Ruhestand:
· Nachweis einer Rente oder eines anderen regelmäßigen Einkommens
– Für Erwerbslose:
· Wenn verheiratet, Schreiben mit Angabe von Beschäftigungsverhältnis und Einkommen des Ehepartners + notarielle Heiratsurkunde, vom Außenministerium beglaubigt
· Wenn alleinstehend/geschieden/verwitwet, jeder andere Nachweis eines regelmäßigen Einkommens.
