Niederlassung in Österreich
Chinesische bzw. mongolische Staatsangehörige, die sich länger als 6 Monate innerhalb von 12 Monaten in Österreich aufhalten wollen, benötigen einen Aufenthaltstitel, der an der Botschaft beantragt werden kann. Der Antrag ist persönlich einzubringen (nicht auf dem Postweg). Nur wenn der Antragsteller selbst nicht handlungsfähig ist, ist eine gesetzliche Vertretung erforderlich. Die Botschaft leitet die Anträge an die zuständige inländische Bewilligungsbehörde weiter. Die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Für jeden Antrag sind unabhängig vom Aufenthaltszweck nachstehende Unterlagen im Original und in Kopie vorzulegen:
- gültiger Reispass
- Geburtsurkunde (bzw. gleichwertiges Dokument)
- Nachweis eines Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft (z. B. Mietvertrag)
- Nachweis über eine in Österreich leistungspflichtige Krankenversicherung (z. B. durch eine entsprechende Versicherungspolizze, sofern kein Fall der gesetzlichen Pflichtversicherung besteht oder bestehen wird)
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts in Österreich (z. B. Lohnzettel; Dienstverträge, arbeitsrechtliche Vorverträge; eigenes Vermögen)
- Wenn gesetzlich vorgesehen: Haftungserklärung
- Gebühren: Die Gebühr von € 80,-- (€ 50,-- für minderjährige Antragsteller) ist zahlbar bei Antragstellung in Yuan (RMB) gemäß aktuellem Umtauschkurs.
Nähere Informationen zu den verschiedenen Arten von Aufenthaltstiteln und den allfällig zusätzlich erforderlichen Unterlagen sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie unter BMI - Niederlassung
Weitere nützliche Hinweise finden Sie auch unter: Migrationsportal
