Geschäftsreisen
· Flugbuchung: bei Antrag auf ein Visum für Mehrfachbesuche: Flugbuchung für den ersten Aufenthalt. Achtung: Buchung für den Rückflug ist ebenfalls vorzulegen. Das Ticket sollte erst nach der Visumausstellung gekauft werden!
· Nachweis der Zahlungsfähigkeit:
– Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, keine Einlagen
– Nachweis der Zahlungsfähigkeit des Unternehmens (des Arbeitgebers), wenn das Unternehmen die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt, oder
– Nachweis der persönlichen Zahlungsfähigkeit, wenn die Reise- und Aufenthaltskosten persönlich getragen werden
– Nachweis der Zahlungsfähigkeit für Arbeitnehmer:
· eine Kopie der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist, mit dem Stempel des Unternehmens
· ein Schreiben des Arbeitgebers (auf Englisch oder auf Chinesisch mit englischer Übersetzung) auf Geschäftspapier mit Stempel, Unterschrift und deutlicher Angabe von:
– Adresse, Telefon- und Faxnummer des Unternehmens
– Name und Funktion des Gegenzeichnenden in dem Unternehmen
– Name des Antragstellers, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer
– Genehmigung der Abwesenheit
· Original des Haushaltsregisters (Hukou, ohne Übersetzung): mit Kopien aller Seiten (nur für chinesische Staatsbürger).
· Nachweis der Unterkunft: für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Schengenraums.
· Gewerbeberechtigung des Unternehmens und Originalschreiben des Arbeitgebers:
· eine Kopie der Gewerbeberechtigung des Unternehmens, in dem die Person beschäftigt ist, mit dem Stempel des Unternehmens
· auf Geschäftspapier mit Stempel und Unterschrift und deutlicher Angabe von:
– vollständiger Adresse des Unternehmens und Ansprechpersonen
– Name und Funktion des Gegenzeichnenden
– Name, Funktion, Verdienst und Beschäftigungsdauer
– Zweck des Besuchs
– Bestätigung der Weiterbeschäftigung nach der Rückkehr
– Person oder Einrichtung, die die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt
· Original-Einladungsschreiben des Organisators der Veranstaltung oder der Weiterbildung:
– auf Geschäftspapier mit Stempel und Unterschrift und deutlicher Angabe von:
· vollständiger Adresse des Unternehmens und Ansprechpersonen
· Name und Funktion des Gegenzeichnenden
· Zweck und Dauer des Besuchs
· genauem Programm
· Person oder Einrichtung, die die Reise- und Aufenthaltskosten des Antragstellers übernimmt
– ggf. eine finanzielle Garantie der einladenden Person für die Rückkehr des Antragstellers nach China
– ggf. Anmeldenachweis einer Handelskammer
· Arbeitsgenehmigung (ggf.): eine Arbeitsgenehmigung kann in folgenden Fällen notwendig sein:
– „On the job“-Training
– Arbeit für ein Unternehmen im Bestimmungsmitgliedstaat
