Aufenthaltstitel "Studierende"
Infolge der Änderungen des neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (gültig ab 01.01.2006) sind die österreichischen Inlandsbehörden (Landeshauptmann bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden) für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zuständig. Antragsteller aus den chinesischen Provinzen SHANGHAI, JIANGSU, ZHEJIANG und ANHUI bringen am österreichischen Generalkonsulat in Shanghai den Antrag auf Aufenthaltstitel ein, alle anderen an der Österreichischen Botschaft in Peking. Persönliche Antragstellung ist erforderlich, auf dem Postwege eingebrachte Anträge können nicht akzeptiert werden. Alle Unterlagen müssen zweifach vorgelegt werden (Original und Kopien).
Es wird empfohlen, mindestens 12 Wochen vor dem beabsichtigten Studienbeginn möglichst vollständige Anträge einzubringen.
Die Gebühr von € 80,-- ist zahlbar bei Antragstellung in Yuan (RMB) gemäß aktuellem Umtauschkurs.
Folgende Unterlagen müssen im Original und in Kopie eingereicht werden:
- 1. Zulassungsbescheid der Universität, der Fachhochschule oder akkreditierten Privatuniversität
- 2. Studienzulassung* einer Universität in China bzw. Bestätigung der Universität, dass die betreffende Person derzeit dort studiert (übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt)
- 3. Abschlusszeugnis oder Diplom*, Notenübersicht*; (übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt) Original muss der Botschaft zusätzlich vorgelegt werden!
- 4. Nachweis über Unterkunft in Österreich, insbesondere Miet- oder Untermietverträge (Genehmigung des Eigentümers notwendig!), Kaufverträge /Vorverträge, Nutzungsverträge mit Studentenheimen
- 5. Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts: für Studierende bis 24 Jahre: € 432,97/Monat; für Studierende über 24 Jahre: € 783,99/Monat; Nach der Genehmigung des Antrags und der Einreise nach Österreich muss die Einzahlung des Geldbetrags auf ein Konto bei einer österreichischen Bank nachgewiesen werden, andernfalls wird kein Aufenthaltstitel ausgefolgt.
- 6. Gültiger und persönlich unterschriebener Reisepass (inklusive zweier Kopien von allen )
- 7. Antragsformular komplett ausgefüllt, persönlich unterschrieben. Das entsprechende Antragsformular (Aufenthaltstitel „Studierende“) und Erläuterungen auf Englisch finden Sie unter Niederlassung/Formulare
- 8. 2 aktuelle Passbilder (Farbfoto, ca. 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund) laut den ICAO-Richtlinien, welche unter Passbildkriterien beschrieben sind.
- 9. Geburtsurkunde (übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt, Notariatsurkunde)
- 10. Haftungserklärung, falls Pkt. 4 und/oder 5 nicht aus Eigenem nachgewiesen werden.
- 11. Führungszeugnis(nicht älter als 3 Monate, übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt, Notariatsurkunde)
Anmerkung: Alle vorzulegenden Notariatsurkunden müssen durch das jeweilige Außenministerium (chinesisches bzw. mongolisches) beglaubigt werden. Erst danach können sie durch die österreichische Botschaft überbeglaubigt werden (Euro 40,-- pro Beglaubigung).
