Aufenthaltstitel "Au-Pair"
Infolge der Änderungen des neuen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (gültig ab 01.01.2006) sind die österreichischen Inlandsbehörden (Landeshauptmann bzw. die Bezirksverwaltungsbehörden) für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zuständig. Antragsteller aus den chinesischen Provinzen SHANGHAI, JIANGSU, ZHEJIANG und ANHUI bringen am österreichischen Generalkonsulat in Shanghai den Antrag auf Aufenthaltstitel ein, alle anderen an der Österreichischen Botschaft in Peking. Persönliche Antragstellung ist erforderlich, auf dem Postwege eingebrachte Anträge können nicht akzeptiert werden. Alle Unterlagen müssen zweifach vorgelegt werden (Original und Kopien).
Es wird empfohlen, mindestens 12 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn Ihrer Au-Pair Tätigkeit möglichst vollständige Anträge einzubringen.
Die Gebühr von € 80,-- ist zahlbar bei Antragstellung in Yuan (RMB) gemäß aktuellem Umtauschkurs.
Als Au-Pair-Kraft können Ausländer zwischen 18 und 28 Jahren für eine längstens 12 Monate dauernde Beschäftigung bei einer österreichischen Gastfamilie eingesetzt werden. Der Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache muss nachgewiesen werden.
Folgende Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen:
- Gültiger und persönlich unterschriebener Reisepass (inklusive zweier Kopien)
- Antragsformular komplett ausgefüllt, persönlich unterschrieben. Das entsprechende Antragsformular (Aufenthaltstitel „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“) und Erläuterungen auf Englisch finden Sie unter Niederlassung/Formulare
- 2 aktuelle Passbilder (Farbfoto, ca. 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund) laut den ICAO-Richtlinien, welche unter Passbildkriterien beschrieben sind.
- Geburtsurkunde (übersetzt, beglaubigt und überbeglaubigt, Notariatsurkunde)
- Führungszeugnis(übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt im Original; Notariatsurkunde); nicht älter als 3 Monate
- Vorlage einer gültigen Anzeigebestätigung des zuständigen Arbeitsmarktservices (AMS) in Österreich
- Au-Pair Vertrag, der folgende Punkte zu enthalten hat:
- a) Gewährung der vollen freien Station (Unterkunft mit genauer Adresse, Verpflegung
- b) ein wöchentliches Taschengeld (ca. € 60,-- bis 70,-- pro Woche),
- c) die Ermöglichung der Teilnahme an einem Deutschkurs, dessen Kosten zur Hälfte der Gastgeber trägt (ca. € 50,-- pro Monat)
- d) den Abschluss einer "Vollversicherung" für die Au-Pair-Kraft (Kranken- und Unfallversicherung) auf Kosten des Gastgebers (ca. € 175,-- pro Monat).
- e) Nachweis über (Grund-)Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Kursbestätigung bei einem Sprachinstitut).
Anmerkung: Alle vorzulegenden Notariatsurkunden müssen entsprechend durch das jeweilige Außenministerium (chinesisches bzw. mongolisches) beglaubigt werden. Erst danach können sie durch die österreichische Botschaft überbeglaubigt werden (Euro 40,-- pro Beglaubigung).
