Antragstellung
Visa Application Centres
Die Fa. VFS Global nimmt an folgenden drei Orten im Auftrag des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten stellvertretend Visaanträge entgegen.
VAC Beijing: 100027 Beijing, Gongti Beilu Komplex 13, Gebäude 1, Nr. 502
Telefon: +86 10 8400 4065
E-Mail: infopek.autcn(at)vfshelpline.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:00
VAC Shanghai: 200023 Shanghai, Xujiahui Lu 555, Guangfa Bank Tower 3. Stock
Telefon: +86 21 33661349
E-Mail: infosha.autcn(at)vfshelpline.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:00
VAC Guangzhou: 510620 Guangzhou, Tianhe Rd. Nr. 28, Times Square 6. Stock, 606A
Telefon:+ 86 20 38628623
E-Mail: infocan.autcon(at)vfshelpline.com
Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-14:00
Antragsteller in Beijing und Guangzhou können in den Application Centres ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen und ihre Anträge einreichen. In Shanghai wird die Terminvergabe über das dortige Visa Application Centre fortgeführt. Details zur Antragstellung in Shanghai finden Sie unter http://www.bmeia.gv.at/botschaft/gk-shanghai.html.
Die Fa. VFS wird für die die Annahme und Weiterleitung der Visaanträge eine Dienstleistungsgebühr verrechnen und auch stellvertretend für die Botschaft bzw. das Generalkonsulat die Visagebühr einnehmen.
Die ausgestellten Visa und die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen sind in den Vertretungsbehörden und in den Application Centres gleich.
Weitere Informationen über die verschiedenen Arten von Visa und über die erforderlichen Dokumente sind nach wie vor auf der Homepage der Botschaft www.aussenministerium.at/botschaft/peking und der Fa. FVS http://www.austriavisa-china.com/ abrufbar.
Alle Visa für Kurzbesuche von bis zu 90 Tagen werden grundsätzlich als Schengenvisa ausgestellt. Das Schengenvisum berechtigt zu Reisen in alle Schengen-Staaten (Österreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Norwegen, Schweden, Finnland, Dänemark, Island, Ungarn, Slowakei, Tschechien, Slowenien, Polen, Lettland, Litauen, Estland, Malta und der Schweiz) sofern auf dem Visum nichts anderes vermerkt ist. Das Visum wird für 1, 2 oder mehrere Einreisen ausgestellt.
Nationale Visa (Visum D) für einen Aufenthalt zwischen 90 Tagen und einem halben Jahr berechtigen ebenfalls zu einem Aufenthalt im Gebiet der Schengener Staaten von einer Dauer bis zu 90 Tagen pro Halbjahr.
Zuständigkeit für die Bearbeitung des Antrags die Botschaft jenes Staates, in dem das Hauptreiseziel liegt, wenn kein Hauptreiseziel ausgemacht werden kann, die Botschaft des Staates der ersten Einreise. Für Antragsteller mit Wohnsitz in der Stadt Shanghai oder den Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Anhui ist das Österreichische Generalkonsulat Shanghai, für Antragsteller aus allen anderen Städten und Provinzen ist die Österreichische Botschaft Peking zuständig. Antragsteller aus der Mongolei können ihre Anträge auf Kurzvisa für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen an der deutschen Botschaft Ulan Bator einbringen.
Antragsteller mit offiziellen Pässen (Diplomaten- und Dienstpässe, Passports for Public Affairs) können Visa nur über das zuständige chinesische Ministerium oder andere dazu autorisierte Stellen einreichen.
Die Bearbeitungsdauer für Visaanträge beträgt 5 Arbeitstage ab vollständiger Vorlage aller von der Botschaft verlangten Unterlagen.
Die Gebühr von € 60,-- ist zahlbar bei Antragstellung in Yuan (RMB) nach dem jeweils gültigen amtlichen Wechselkurs.
Visaanträge können frühestens 3 Monate vor dem geplanten Reisebeginn gestellt werden, die Botschaft empfiehlt, Anträge spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn einzubringen.
Öffnungszeiten der Visaabteilung: Montag bis Freitag von 09:15 Uhr bis 11:30 Uhr.
Visaanträge sind grundsätzlich persönlich einzubringen. Antragsteller, die bereits früher ein Visum eines Schengenstaates erhalten haben, können ihre Anträge durch eine bevollmächtigte Person einbringen, die sich durch eine vom Antragsteller unterfertigte Vollmacht sowie eine Kopie ihres Identitätsausweises auszuweisen hat.
Die Botschaft behält sich in jedem Fall das Recht vor, Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Ebenso behält sich die Botschaft das Recht vor, auch zusätzliche Unterlagen zu verlangen, die in den hier veröffentlichten Listen nicht enthalten sind, falls dies erforderlich erscheint.
Nationale Visa (Visum D) berechtigen ebenfalls zu einem Aufenthalt im Gebiet der Schengener Staaten von einer Dauer bis zu 90 Tagen pro Halbjahr
