Allgemeine Unterlagen
Für alle Anträge erforderliche Unterlagen
· Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift in deutscher oder englischer Sprache vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich an beiden dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben (bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich).
· 2 aktuelle Passbilder (Farbfoto, ca. 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund) gemäß den ICAO-Richtlinien, die unter www.passbildkriterien.at beschrieben sind.
· Unterschriebener Reisepass, gültig mindestens 90 Tage nach Ablauf der beantragten Gültigkeitsdauer des Visums samt Kopie. Bei minderjährigen Antragstellern zusätzlich eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters.
· Nachweis einer für den Besuchszeitraum geltenden Reise-, Kranken- und Unfallversicherung, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Risiken abgedeckt sind (Deckungssumme mindestens € 30.000,-)
· Antragsteller ohne ausreichende Eigenmittel benötigen eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE). Sie kann vom Einlader bei der für seinen Wohnsitz örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde abgegeben werden, welche die Daten nach Überprüfung der Angaben an jene Vertretungsbehörde übermittelt, bei welcher der Visumsantrag zu stellen ist. Die Abgabe einer EVE ist nicht kostenpflichtig.
Die Vorlage einer EVE ersetzt alle anderen Nachweise über die finanzielle Situation des Einladers.
