Reisen nach Österreich
Reisen nach Österreich
Unter den Links am Seitenrand erhalten Sie unter anderem nützliche Informationen über die Voraussetzungen für die Erteilung von Visa an chinesische Staatsbürger.
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Terminvereinbarung
Wichtige Information
Visaanträge und Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln können ab 06.10.2010 nur nach vorheriger Terminvereinbarung eingereicht werden.
Zur Terminvereinbarungen steht das (kostenpflichtige) Callcenter unter nachstehenden Rufnummern zur Verfügung:
· Für Anrufe aus Österreich: +43(1)2297210
von 08:30 bis 17:00 Ortszeit
· Für Anrufe aus China:+86(10) 8418 1957
von 08:00 bis 17:00 Ortszeit
Die Gebühr für die Terminvereinbarung beträgt ca. € 14,-.
Antragsteller, die das Callcenter nicht benützen wollen, können zur Terminvereinbarung von Mo-Fr jeweils zwischen 14:00 und 15:00 Uhr persönlich an der Konsularabteilung der Botschaft vorsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Vergabe zur Verfügung steht.
Allgemeine Voraussetzungen
Zuständigkeit für die Bearbeitung des Antrags die Botschaft jenes Staates, in dem das Hauptreiseziel liegt, wenn kein Hauptreiseziel ausgemacht werden kann, die Botschaft des Staates der ersten Einreise. Für Antragsteller mit Wohnsitz in der Stadt Shanghai oder den Provinzen Jiangsu, Zhejiang und Anhui ist das Österreichische Generalkonsulat Shanghai, für Antragsteller aus allen anderen Städten und Provinzen ist die Österreichische Botschaft Peking zuständig. Antragsteller aus der Mongolei können ihre Anträge auf Kurzvisa für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen an der deutschen Botschaft Ulan Bator einbringen.
Antragsteller mit offiziellen Pässen (Diplomaten- und Dienstpässe, Passports for Public Affairs) können Visa nur über das zuständige chinesische Ministerium oder andere dazu autorisierte Stellen einreichen.
Die Bearbeitungsdauer für Visaanträge beträgt 5 Arbeitstage ab vollständiger Vorlage aller von der Botschaft verlangten Unterlagen.
Die Gebühr von € 60,-- ist zahlbar bei Antragstellung in Yuan (RMB) nach dem jeweils gültigen amtlichen Wechselkurs.
Visaanträge können frühestens 3 Monate vor dem geplanten Reisebeginn gestellt werden, die Botschaft empfiehlt, Anträge spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Reisebeginn einzubringen.
Öffnungszeiten der Visaabteilung: Montag bis Freitag von 09.15 Uhr bis 11.30 Uhr.
Visaanträge sind grundsätzlich persönlich einzubringen. Antragsteller, die bereits früher ein Visum eines Schengenstaates erhalten haben, können ihre Anträge durch eine bevollmächtigte Person einbringen, die sich durch eine vom Antragsteller unterfertigte Vollmacht sowie eine Kopie ihres Identitätsausweises auszuweisen hat.
Die Botschaft behält sich in jedem Fall das Recht vor, Antragsteller zu einem späteren Zeitpunkt zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Ebenso behält sich die Botschaft das Recht vor, auch zusätzliche Unterlagen zu verlangen, die in den hier veröffentlichten Listen nicht enthalten sind, falls dies erforderlich erscheint.
Für alle Anträge erforderliche Unterlagen
· Antragsformular, in Block- oder Schreibmaschinenschrift in deutscher oder englischer Sprache vollständig wahrheitsgemäß ausgefüllt und durch den Antragsteller persönlich an beiden dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben (bei minderjährigen Antragstellern ist zusätzlich die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich).
· 2 aktuelle Passbilder (Farbfoto, ca. 3,5 x 4,5 cm, heller Hintergrund) gemäß den ICAO-Richtlinien, die unter www.passbildkriterien.atbeschrieben sind.
· Unterschriebener Reisepass, gültig mindestens 90 Tage nach Ablauf der beantragten Gültigkeitsdauer des Visums samt Kopie. Bei minderjährigen Antragstellern zusätzlich eine Kopie des Reisepasses des gesetzlichen Vertreters.
· Nachweis einer für den Besuchszeitraum geltenden Reise-, Kranken- und Unfallversicherung, aus der eindeutig hervorgeht, dass alle Risiken abgedeckt sind (Deckungssumme mindestens € 30.000,-)
· Antragsteller ohne ausreichende Eigenmittel benötigen eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE). Sie kann vom Einlader bei der für seinen Wohnsitz örtlich zuständigen Fremdenpolizeibehörde abgegeben werden, welche die Daten nach Überprüfung der Angaben an jene Vertretungsbehörde übermittelt, bei welcher der Visumsantrag zu stellen ist. Die Abgabe einer EVE ist nicht kostenpflichtig. Die Vorlage einer EVE ersetzt alle anderen Nachweise über die finanzielle Situation des Einladers.
Монгол
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Шенгений виз
Улаанбаатар дахь Герман улсын Элчин Сайдын Яам нь Австри улсруу хагас жилд нэг удаа 90 хγртэлх хоногоор аялах гэж буй иргэдийн визний асуудлыг хариуцан шийдэж байгаа болнnо.
Герман улсын Элчин Сайдын Яамны хаяг:
Бага Тойруу 2
Нэгдсэн Үндэстний гудамж
Улаанбаатар 14201
И-мэйл: visa(at)ulan.diplo.de
Утсаар холбоо барих: +976-11-319-739 /Даваа-Баасан гаригуудад 14:30- 16:30 хүртэл/
Үндэсний виз болон Австри улсад удаан хугацаагаар оршин суух
Хэрэв та хагас жилд нэг удаа 90 хоногоос дээш хугацаагаар Австри улсад саатах бол шууд Бээжин дэх Австри улсын Элчин Сайдын Яаманд хандана уу.
Бээжин дэх Австри улсын Элчин Сайдын Яамны хаяг:
5, Xiushui Nanjie
100600 Beijing
И-мэйл: peking-ob(at)bmeia.gv.at
Утас: +86 10 6532 2061 /зөвхөн герман, англи болон хятад хэлээр харьцана уу/
Урьдчилан цаг авах
Чухал мэдээлэл
2010.10.06-ны өдрөөс эхлэн бүх төрлийн визний мэдүүлгийг урьдчилан цаг авч байж мэдүүлдэг боллоо.Урьдчилан цаг авахад Сallcenter буюу утсаар залгаж цаг авах боломжтой. Австри улсаас залгах тохиолдолд: + 43 (1) 2297210 дугаар руу орон нутгийн цагаар 08.30 – 17.00 цагийн хооронд залгана уу.
Хятад улсаас залгах тохиолдолд: + 86 (10) 8418 1957 дугаар руу орон нутгийн цагаар 08.00-17.00 цагийн хооронд залгана уу.
Урьдчилан цаг авах хураамжийн хэмжээ ойролцоогоор 14 евро болно.
Саllcenter буюу утсаар урьдчилан цаг авах хүсэлгүй иргэд Даваа-Баасан гаригуудад 14:00-15:00 цагийн хооронд Бээжин дэх Австри улсын ЭСЯ-нд өөрийн биеэр ирж виз мэдүүлэх боломжтой.
