Unfall
Die Rechtslage bei Verkehrsunfällen in China ist grundsätzlich ähnlich wie in Österreich. Bei bloßen Sachschäden ist es nicht erforderlich, die Polizei zu verständigen, sofern sich die Unfallgegner über die Schadensregulierung einigen.
Bei Personenschäden ist es hingegen unbedingt erforderlich, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte beachten Sie auch, dass die Deckungssummen bei chinesischen Haftpflichtversicherern oft wesentlich niedriger sind als in Österreich. Um finanzielle Schwierigkeiten infolge von Verkehrsunfällen zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer chinesischen Versicherung über den Umfang ihrer Leistungen.
