Reisepass
Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Reisepasses
! ! ! Wichtig ! ! !
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15.Juni 2012. Ab diesen Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder - soferne es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist - einen Personalausweis.
Aufgrund der Aufnahme von biometrischen Daten (Fingerabdrücke) in die neuen Reisepässe sind ab der 13. Kalenderwoche 2009 alle Passanträge ausnahmslos persönlich bei der Botschaft einzubringen. Passanträge können ab diesem Zeitpunkt unabhängig vom Wohnort bei der geographisch nächstliegenden österreichischen Vertretungsbehörde eingebracht werden. Weitere Informationen sind auch auf der Website www.bmi.gv.at/reisepass abrufbar.
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Ende dieser Seite)
bei Minderjährigen: beglaubigte Zustimmungserklärung auf der Rückseite des Antrags
ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (siehe Ende dieser Seite)
Fotokopie der ersten Seite Ihres derzeitigen Reisepasses
Meldenachweis für VR China (Aufenthaltsbewilligung)
Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
Geburtsurkunde
falls verheiratet: Heiratsurkunde
zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
falls geschieden: Scheidungsurteil; bei minderjährigen Kindern, deren Eltern geschieden sind: Scheidungsurteil, welches eine Regelung hinsichtlich des Sorgerechts enthält
zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grads
2 gleiche Passfotos (2 gleiche Passfotos, die besonderen Kriterien entsprechen müssen, die Sie auf der Website www.passbildkriterien.at finden bzw. weiter unten erklärt werden)
zutreffendenfalls: Geburtsurkunden der miteinzutragenden Kinder (bei Miteintragung: Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis betreffend Kinder).
Die Gebühr für die Passausstellung beträgt 70 Euro, zahlbar in chinesischen Renminbi (bar). Für Kinder unter 2 Jahren wird der 1.Reisepass gebührenfrei ausgestellt. Die Ausstellung des Reisepasses dauert ungefähr drei Wochen, da die Reisepässe in Österreich gedruckt werden. Für im Ausland beantragte Reisepässe gibt es keine Möglichkeit der Expresszustellung. Diese relativ lange Bearbeitungsdauer wäre bei Erneuerung des chinesischen Visums zu berücksichtigen. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Reisepasses verständigt werden können. Ihr alter Reisepass wird bei Ausfolgung des neuen Passes ungültig gemacht.
Wichtige Hinweise zur Beschaffenheit des Passfotos
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage für die Herstellung aller modernen Ausweisdokumente.
FORMAT
Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen aus dem Bild ragen. Der Augenabstand (von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8 mm (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert darstellen (keine spiegelverkehrten Aufnahmen, keine Änderung der Proportionen, z. B. um den Kopf schmäler aussehen zu lassen).
SCHÄRFE & KONTRAST
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
FOTOQUALITÄT
Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzenden und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur (z. B. Wabenmuster) mit hoher Druckauflösung vorliegen. Weiters darf das Foto keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen. Die Farben sollen natürlich sein und "rote Augen" vermieden werden.
HINTERGRUND
Der Hintergrund muss einfärbig hell sein (idealerweise grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild.)
AUSLEUCHTUNG
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden.
KOPFPOSITION & GESICHTSAUSDRUCK
Das Lichtbild muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
AUGEN & BLICKRICHTUNG
Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
BRILLENTRÄGER
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein. Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
KOPFBEDECKUNG
Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
KINDER
Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
FARBFOTOS ODER SCHWARZ/WEISS-FOTOS
Für Reisepässe können nur Farbfotos verwendet werden.
Kinderpass
Seit 26.10.2006 besteht für Kinder unter 12 Jahren die Möglichkeit, Reisepässe mit Chip zu beantragen. Die Gebühr für Kinderpässe mit Chip beträgt € 30,--. (Hintergrund: Die USA verlangen für die visumfreie Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver Program“ für alle ab dem 26.10.2006 neu ausgestellten Reisepässe einen Datenträger!)
Nachträgliche Änderungen
Seit 16.06.2006 sind alle Änderungen in Reisepässen nur mehr mittels Vignette möglich. Folgende nachträgliche Änderungen sind im (roten) EU-Reisepass möglich:
Eintragung eines akademischen Grades (nicht bei den Personaldaten, sondern bei den nachträglichen Änderungen). Bei der Ausfertigung des roten EU-Reisepasses wird der internationale, von der ICAO definierte Zeichensatz verwendet, der sprachspezifische Zeichensätze nicht kennt (z.B. Umlaute im Deutschen, Schriftzeichen wie „ß“ bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen). Es kann von dem/der ReisepassinhaberIn verlangt werden, dass sein/ihr richtiger Name – mit deutschen bzw. anderen Schriftzeichen – auf Seite 5 des Reisepasses vermerkt wird. Die Konsulargebühren für Änderungen betragen 25 Euro.
Verlängerung von Reisepässen
- Die Verlängerung von Reisepässen ist nicht möglich.
- Die Miteintragung von Kindern ist nicht mehr möglich.
Verlust des Reisepasses
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige und informieren Sie unverzüglich die Österreichische Botschaft in Peking bzw. das Österreichische Generalkonsulat in Shanghai. Sie können für Sie einen „Notpass“ ausstellen.
Beachten Sie bitte, dass dieses Dokument (amtlich „gewöhnlicher Reisepass für bestimmte Anlassfälle gemäß § 4a Passgesetz 1992“ genannt) nur ausgestellt wird, um Ihnen die Rückkehr nach Österreich oder eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen. Insbesondere ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses stark begrenzt. Sie können diesen Reisepass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht benützen; auch nicht für Reisen in Länder, die ansonsten die Einreise mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass gestatten.
Wird für die Rückreise nach Österreich ein Notpass ausgestellt, müssen Sie für die Ausreise aus der VR China ein Ausreisevisum bei der Ausländerpolizei (Public Security Bureau) beantragen. Die Bearbeitung des Visumsantrags kann bis zu 5 Arbeitstagen dauern. An Wochenenden und an chinesischen Feiertagen werden keine Visa ausgestellt.
- Vergewissern Sie sich, ob Sie für die Einreise in bestimmte Länder mit dem Notpass ein zusätzliches Visum benötigen.
- Sie sollten nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragen. In Österreich erstatten Sie bitte zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige und wenden Sie sich an die nächstgelegene Passbehörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet beim HELP-Amtshelfer (www.help.gv.at) müssen zur Beantragung des neuen Reisepasses Ihren Notpass mitnehmen.
- Sie dürfen den verlorenen Reisepass, sollten Sie ihn wieder finden, auf keinen Fall verwenden, da Sie sonst bei einer Kontrolle in Schwierigkeiten geraten können. Wenden Sie sich bitte umgehend an die nächste Passbehörde in Österreich oder konsularische Vertretung Österreichs im Ausland.
Übermitteln Sie bitte Ihren Notpass nach Ablauf der Gültigkeit unverzüglich an die nächstgelegene Passbehörde oder konsularische Vertretung Österreichs, die das Dokument ausgestellt hat.
Reisen in die USA:
Österreichische Reisepässe, die zwischen dem 26.10.2005 und 16.06.2006 ausgestellt bzw. verlängert wurden, benötigen für die Einreise in die USA ein Visum. Nähere Informationen darüber erhalten Sie auf der Homepage der US-Botschaft in Wien (www.usembassy.at).
Formulare:
Antragsformular für Volljährige
Antragsformulare für Minderjährige
Antrag auf Änderung oder Ergänzung
Erklärung
