Personalausweis
Antrag auf Ausstellung eines österreichischen Personalausweises
Zur Ausstellung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe Ende dieser Seite)
bei Minderjährigen: beglaubigte Zustimmungserklärung auf der Rückseite des Antrags
ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (siehe Ende dieser Seite)
Fotokopie der ersten Seite Ihres derzeitigen Reisepasses
Meldenachweis für VR China (Aufenthaltsbewilligung)
Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
Geburtsurkunde
falls verheiratet: Heiratsurkunde
zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
falls geschieden: Scheidungsurteil; bei minderjährigen Kindern, deren Eltern geschieden sind: Scheidungsurteil, welches eine Regelung hinsichtlich des Sorgerechts enthält
zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grads
2 gleiche Passfotos (2 gleiche Passfotos, die besonderen Kriterien entsprechen müssen, die Sie auf der Website www.passbildkriterien.at finden bzw. weiter unten erklärt werden)
zutreffendenfalls: Geburtsurkunden der miteinzutragenden Kinder (bei Miteintragung: Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis betreffend Kinder).
Die Gebühr für die Personalausweisausstellung beträgt € 57,-- ,für Kinder unter 12 Jahren € 27,--, zahlbar in chinesischen Renminbi (bar). Die Ausstellung des Personalausweises dauert ungefähr drei Wochen, da die Personalausweise in Österreich gedruckt werden. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Personalausweises verständigt werden können. Ihr alter Personalausweis wird bei Ausfolgung des neuen Personalausweises ungültig gemacht.
Wichtige Hinweise zur Beschaffenheit des Passfotos
Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage für die Herstellung aller modernen Ausweisdokumente.
FORMAT
Das Foto muss 35 mm breit und 45 mm hoch sein. Der Kopf (von der Kinnspitze bis zum Scheitel) soll ca. 2/3 des Bildes einnehmen, darf aber nicht höher als 36 mm sein. Haare (hohe Frisuren) dürfen aus dem Bild ragen. Der Augenabstand (von der Mitte des linken Auges zur Mitte des rechten Auges) beträgt mindestens 8 mm (optimal sind 10 mm). Der Kopf soll zentriert auf dem Foto platziert sein. Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Das Foto darf den Kopf nicht verzerrt oder in einer anderen Art verändert darstellen (keine spiegelverkehrten Aufnahmen, keine Änderung der Proportionen, z. B. um den Kopf schmäler aussehen zu lassen).
SCHÄRFE & KONTRAST
Das Gesicht muss in allen Bereichen scharf abgebildet, kontrastreich und klar sein.
FOTOQUALITÄT
Das Foto sollte auf hochwertigem, glänzenden und glattem Papier ohne Oberflächenstruktur (z. B. Wabenmuster) mit hoher Druckauflösung vorliegen. Weiters darf das Foto keine Kratzer, Flecken oder Stempelabdrücke sowie Knickspuren aufweisen. Die Farben sollen natürlich sein und "rote Augen" vermieden werden.
HINTERGRUND
Der Hintergrund muss einfärbig hell sein (idealerweise grau) und ausreichend Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren aufweisen. Bei hellen Haaren eignet sich mittelgrauer Hintergrund, bei dunklen Haaren ein hellgrauer. Der Hintergrund darf kein Muster aufweisen. Auf dem Hintergrund dürfen keine Schatten entstehen. Das Foto darf ausschließlich die zu fotografierende Person zeigen (keine weiteren Personen oder Gegenstände im Bild.)
AUSLEUCHTUNG
Das Gesicht muss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sodass alle Details gut erkennbar sind. Reflexionen oder Schatten im Gesicht sind zu vermeiden.
KOPFPOSITION & GESICHTSAUSDRUCK
Das Lichtbild muss die Person mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund in einer Frontalaufnahme zeigen. Die klassische Portraitpose (Halbprofil, zur Kamera verdrehte Schultern) ist nicht erlaubt.
AUGEN & BLICKRICHTUNG
Die Person auf dem Foto muss direkt in die Kamera blicken. Die Augen müssen geöffnet und deutlich sichtbar sein. Augen, Nase und Mund dürfen nicht durch Haare verdeckt werden.
BRILLENTRÄGER
Die Augen müssen klar und deutlich erkennbar sein. Reflexionen auf den Brillengläsern, getönte Gläser oder Sonnenbrillen sind nicht zulässig. Der Rand der Gläser oder das Gestell dürfen nicht die Augen verdecken.
KOPFBEDECKUNG
Kopfbedeckungen sind nicht erlaubt, Ausnahmen sind aber aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.
KINDER
Kinder müssen alleine auf dem Foto abgebildet sein. Das Gesicht muss vollständig sichtbar und die Augen geöffnet sein.
FARBFOTOS ODER SCHWARZ/WEISS-FOTOS
Zwei Passbilder (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe oder Schwarz-Weiß)
Ein Hauptwohnsitz in Österreich ist nicht erforderlich.
